Sprecher von Mehr Demokratie in Deutschland kritisiert SVP-Gesetzentwurf zur direkten Demokratie

PM Initiative für mehr Demokratie, 18.09.2012
Arnold Schuler und Elmar Pichler-Rolle haben immer wieder das von ihnen aus Bayern übernommene Zwei-Stufen-Modell bei der Regelung der Direkten Demokratie mit dem Hinweis verteidigt, dass dieses auch von unserer Schwesterorganisation in Deutschland „Mehr Demokratie“ vertreten wird.
Nun meldet sich der Sprecher von „Mehr Demokratie“, Ralf-Uwe Beck, in einer Presseaussendung zu Wort und liefert dazu die nötige Richtigstellung:

Sprecher von Mehr Demokratie in Deutschland kritisiert SVP-Gesetzentwurf zur direkten Demokratie: „SVP serviert bayerische Weißwürste beim Törggelen“

„Unausgegoren und ungehobelt“, so kommentiert der Vorstandssprecher von Mehr Demokratie in Deutschland, Ralf-Uwe Beck, den von der SVP vorgelegten Gesetzentwurf zur direkten Demokratie in Südtirol. Beck hat sich bei einem dreitägigen Besuch der Südtiroler Initiative für mehr Demokratie über die Situation nach der Volksabstimmung 2009 informiert, an deren Informationskampagne er aktiv teilgenommen hatte.

Einzig die vorgeschlagene Abschaffung der Beteiligungsklausel beim Volksentscheid sei begrüßenswert. Mit der Kopplung an eine höhere Unterschriftenhürde beim Volksentscheid und der Einführung einer zusätzlichen Unterschriftenhürde für die Antragstellung eines Volksbegehrens laufe der SVP-Vorschlag aber auf eine Verschärfung der Regeln hinaus. „Das ist eine sehr durchsichtige Augenwischerei: Die Hürden werden an einer Stelle gesenkt, dafür an anderer Stelle extrem ausgebaut. Da kann nur eine Verschlimmbesserung herauskommen“, so Beck. Die Unterschriftenhürde markiert einen Mindestkonsens, der gegeben sein muss, damit es sinnvoll ist, alle Stimmberechtigten mit einem Anliegen zu befassen. Genau so, wie bei einer Meinungsbefragung eine Mindestzahl von Menschen befragt werden muss, damit sie repräsentativ ist. „Die von der SVP favorisierte Eingangshürde von 27.000 bzw. 38.000 Unterschriften ist aber so hoch, dass sie der Verhinderung von Volksentscheiden dient und nicht als Nachweis für die Sinnhaftigkeit.“

Als „unausgegoren“ bewertet Beck die Argumentation der SVP, ihren Gesetzentwurf am bayerischen Modell auszurichten. Die zweifache Unterschriftenhürde zur Erwirkung eines Volksentscheids begründe sich in den deutschen Bundesländern damit, dass ein Antrag auf Volksentscheid gleich nach der Bewältigung der ersten Hürde vom jeweiligen Verfassungsgerichtshof endgültig überprüft werden kann. Eine solche Möglichkeit gibt es jedoch in Südtirol gar nicht. Bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, könne für eine letztgültige Entscheidung, wie bei der parlamentarischen Gesetzgebung, erst nach dem Volksentscheid das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit prüfen. „Diese unreflektierte Übertragung von Regeln von einem Land ins andere mutet an, als würde jemand bayerische Weißwürste beim Törggelen anbieten.“ Zudem sei Bayern schon lange kein Modell mehr für die direkte Demokratie in den deutschen Bundesländern. Die Unterschriftenhürde sei viel zu hoch, der Zwang, die Menschen für eine Unterschrift aufs Amt zu schicken, „von gestern“ und die Frist dafür eine Zumutung.

„Wer wirklich von den Erfahrungen in den deutschen Bundesländern profitieren will, sollte sich die Reformvorhaben anschauen. Der Reform-Trend geht deutlich hin zur freien Unterschriftensammlung und zu Unterschriftenhürden, die auch bewältigbar sind“, so Beck. Die Vorschläge für bürgerfreundliche Regeln kämen längst nicht mehr nur von Initiativen, sondern auch von Regierungen und Parlamenten.

Es sei aus seiner Sicht ein „schlechter ungehobelter Stil“, den Gesetzentwurf der Initiative für mehr Demokratie, den 2009 mehr als 114.000 Südtirolerinnen und Südtiroler befürwortet haben, nicht als Grundlage für eine Reform zu nutzen und in ernsthafte Verhandlungen mit der Initiative einzutreten.

Mehr Demokratie e.V.
Berlin, 17.09.2012

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