DAS LETZTE: Zweisprachigkeit , 101212

Heute etwas Grundsätzliches. Es wird in diesem Land (und gern auch in dieser Zeitung), wenn über Segen und Fluch der Zweisprachigkeitspflicht gerechtet wird, gern das Beispiel des Politikers und der Putzfrau bemüht. Beide sind sie „beim Land“, der Politiker, weil er gewählt, die Putzfrau, weil sie angestellt ist. Dafür muss diese zweisprachig sein, wohingegen – Schande! – jener einsprachig sein darf oder, wenn er trotzig wäre, nicht einmal das sein muss. Garnichtsprachig könnte er sein. Es reicht für ihn, dass er gewählt ist. Keine Sprachen zu können oder ganz allgemein nicht zu sprechen ist kein Grund für Unwählbarkeit. Nun wird das gern als die größte Sauerei hingestellt. Mag es auch sein. Da ja jeder Gewählte das gesamte Volk vertritt, wäre es schön, würde er auch das „gesamte“ Volk verstehen (Ladinisch ausgenommen, denn das können alle nicht bis auf einen, und den stört es nicht). Aber daraus eine Pflicht machen? Es muss noch die Freiheit von Zweisprachigkeit geben.
flor

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