TFA: „Facta, non verba – Taten, keine Worte“

PM Transitforum Austria-Tirol, 12.10.2012 – Sehr geehrte Damen und Herren, der Ordnung halber sei mit aller Deutlichkeit darauf verwiesen, dass es bis heute

KEINE gemeinsame Alpenstrategie gibt, auch wenn noch so oft davon „geredet, geschrieben und resolutiert wird“, wie nun wieder anlässlich dieser „Konferenz der Alpenstaaten und Alpenregionen“ – so leid es uns tut und so sehr es uns schmerzt. Denn die drei wichtigsten Vertragspartner – die EU, Italien und die Schweiz – haben bis heute nicht einmal das Durchführungsprotokoll Verkehr der Alpenkonvention (!) ratifiziert und sind damit die SARGNÄGEL genau der angeblichen gemeinsamen Alpenpolitik, von der der Tiroler Landeshauptmann und die ARGE ALP vermutlich ihren persönlichen „Alptraum träumen“.

Während dieses Protokoll bspw. in Deutschland und Österreich seit 18.12.2002 (seit knapp 10 Jahren und ein Grund für die Bürgerversammlung am 28.09.2012) in Kraft getreten sind, weigern sich Italien, die Schweiz und die EU, dieses Protokoll durch Ratifizierung in Kraft treten zu lassen. Und daran ist zu messen, was all die „Resolutionen, Memoranden und sonstigen Papiere“ wert sind.

Völlig unverständlich insbesondere auch das Verhalten der EU, obwohl schon Generalanwalt Francis G. Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-112/00 „Versammlungsrecht versus Verkehrsfreiheit“ unter Punkt 3) wie folgt argumentiert hat:

Die widerstreitenden Belange des Verkehrs und des Umweltschutzes in der Region wurden in der von der Gemeinschaft 1996 genehmigten Alpenkonvention anerkannt(3). In der Präambel dieses Übereinkommens wird die Bedeutung der Alpen als Lebens- und Wirtschaftsraum für die einheimische Bevölkerung und als Träger bedeutender Verkehrswege für andere Regionen hervorgehoben, die Notwendigkeit der Behebung ökologischer Schäden mit hohem Aufwand, beträchtlichen Kosten und langfristigem Einsatz anerkannt und das Ziel vorgegeben, wirtschaftliche Interessen mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang zu bringen. In Artikel 2 Absatz 1verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer ganzheitlichen Politik des Schutzes und der Erhaltung unter Beachtung des Vorsorge-, Kooperations- und Verursacherprinzips. Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe j haben sie zur Erreichung dieses Zieles insbesondere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, und zwar auf dem Gebiet des Verkehrs

mit dem Ziel, Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, unter anderem durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs, auf die Schiene, vor allem durch Schaffung geeigneter Infrastrukturen und marktkonformer Anreize, ohne Diskriminierung aus Gründen der Nationalität.

Solange Italien und die EU nicht einmal imstande sind, dieses Durchführungsprotokoll Verkehr zu ratifizieren und in Kraft zu setzen, ist jede weitere Diskussion über den „Schutz der Alpen“ von dieser Seite her eine mehr als bloß „inhaltsleere Floskel“, auf die nur politische Entscheidungsträger hereinfallen, die selber den Alpenschutz nur auf den Lippen, nicht aber im Herzen tragen. Und von einer „Verlagerung“ ist weder mit oder ohne BBT zu schweigen – solange uns Italien und die EU den Müll von Neapel bis Hamburg auf die Brennerstrecke von Verona bis Rosenheim nun auch noch mit „richterlicher Gewalt zwingen“ (EuGH C-28/09).

Solange die Schweiz nicht einmal imstande ist, dieses Durchführungsprotokoll Verkehr zu ratifizieren und in Kraft zu setzen, outet sie sich als „schwarzer Fleck“ auf der Alpenkonventionskarte, niemals aber als „wichtiger Partner für das gemeinsame Anliegen“ und schickt uns als Beweis für die „gelebte Anti-Alpensolidarität“ Jahr für Jahr rund 500.000 Transit-Lkw auf den Brenner und unsere eigene Landespolitik schweigt dazu.

Das sind die harten Fakten – zum Schaden der gesamten alpinen Bevölkerung und Wirtschaft im Rahmengebiet der Alpenkonvention von Nizza bis Wien.

Die Alpenkonvention – das Übereinkommen zum Schutz der Alpen – ist seit 1994 Arbeitsgrundlage des Transitforum Austria-Tirol und seit 2009 auch des BürgerKlub-Tirol, denn für uns ist der „notwendige, dauerhafte und nachhaltige Schutz unseres alpinen Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraumes Alpen“ mehr als bloß ein Herzensanliegen; er ist unverzichtbar und eine der wenigen rechtlichen Grundlagen, die wir als Gegenpol zu sämtlichen Rechtsgrundlagen haben, die den Alpenraum unter dem Strich keinen Schutz zubilligen, sondern ihn in vielen Bereichen nur plündern wollen.

Im Zuge einer ausgewogenen, fairen Berichterstattung dürfen wir Sie ersuchen, auch diese Inhalte einer breiten Bevölkerung zugänglich zu machen – vor allem die von Umwegtransit und seit 21.12.2011 auch noch wieder mit zusätzlichen 200.000 Transitfahrten mit Müll, Schrott, Abfällen etc. überstrapazierte Tiroler Bevölkerung hat ein Recht darauf, nicht nur einseitig von „Alpträumen“ informiert zu werden, sondern auch davon, wer die „Sargnägel des Alpenschutzes“ sind.

LG
LAbg. Fritz Gurgiser

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