Schlossgarage Bruneck: Gutachten Landesbeirat für Baukultur und Landschaft

Beratungstermin 23. November 2012
Bauherr: Gemeinde Bruneck
Projektanten: Arch. Gert Niederkofler, Arch. Agnes Pobitzer

Bauaufgabe:
Als Teil des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes der Stadt Bruneck sieht das Kapitel “Ruhender Verkehr” Auffangparkplätze an den Zufahrten zur Innenstadt vor. Durch die Realisierung einer Anbindung des Südzubringers an die Umfahrungstrasse von Bruneck wird die Erschließung der Innenstadt verkehrstechnisch erheblich verbessert. Eine ausreichende Parkierungsmöglichkeit ( Auffangparkplätze ) an dieser ausgebauten Zubringerstraße soll gemäß Konzept den Durchgangsverkehr durch das Zentrum verringern sowie eine Reduktion der jetzigen Oberflächenparkplätze im Zentrumsbereich möglich machen.Anderseits entsteht die Möglichkeit den Anwohner im Bereich der Oberstadt genügend Parkraum zur Verfügung zu stellen.

Projektbeschreibung:

Das Projekt sieht eine unterirdische fünfgeschossige Parkgarage unter der Schlossbergwiese vor. Die Anbindung der Parkgarage soll durch einen Tunnel erfolgen dessen Einfahrt im Bereich des jetzigen Parkplatzes für die Schlossbesucher angelegt ist.In der Parkgarage, die für 600 Parkplätze ausgelegt ist, werden die einzelnen Ebenen durch eine kreisförmige Rampenanlage erschlossen. Es sind zwei Ausgänge für Fußgänger zur Stadt hingeplant. Einer soll direkt über einen Zugangstunnel niveaugleich in die Oberstadt führen. Der Eingang würde am Fußpunkt des Schlossberges, bei einem Parkplatz, hinter der Häuserzeile der Oberstadt liegen. Der zweite Ausgang soll auf der obersten Parkebene über einen Zugangsstollen direkt auf den Schlossbergweg münden.Neben diesen Ausgängen für die Benutzer der Parkgarage sind noch weitere Öffnungen des unterirdischen Baukörpers nötig. Es sind dies eine Notzufahrt, die über den Kronplatzweg erschlossen wäre sowie mehrere Lüftungsschächte für die Belüftung und Entrauchung der Parkgarage, die im Bereich der Wiese sowie des Schlossbergweges entstehen sollen. Es ist angedacht die technischen Öffnungen bodeneben anzulegen und mit einem Bodengitter abzuschließen.

Empfehlungen des Landesbeirats für Baukultur und Landschaft:

Das Verkehrskonzept der Stadt Bruneck ist logisch und sinnvoll aufgebaut. Die Platzierung von Parkierungsanlagen an den Zufahrten zum Zentrumsbereich entlastet diesen von Durchgangs und Suchverkehr und schafft zudem die Möglichkeit die oberirdischen Parkplätze, die ja auch ein Verkehrsaufkommen generieren und oft zu unschönen Situationen im Stadtkörper führen, zu reduzieren.

Diese Ausgangslage führt in der angelegten Logik des Konzeptes jedoch zu einem Vorhaben das an einer sehr sensiblen Stelle im historischen Stadtgefüge von Bruneck einen baulichen Eingriff verlangt.Es ist sicher allen bewusst, dass die Schlossbergwiese als Teil des historischen, landschaftlichen Hintergrundes der Altstadt wie auch als Frei- und Nahraum des Schlosses nicht bebaubar ist.Diese Selbstverständlichkeit führte bei der geplanten Parkgarage zur vorliegenden unterirdischen Lösung. Dabei entpuppt es sich jedoch als Trugschluss, dass ein unterirdisches Gebäude an der Oberfläche nicht wahrgenommen werden kann. Es sind die unweigerlich nötigen Öffnungen, die als Zeichen einen baulichen Eingriff im Untergrund gegen außen ablesbar machen. Auch die topographischen Auswirkungen, obwohl das Gebäude mit genügender Überdeckung mit Erdreich geplant wird, werden, im Zusammenhang mit den sichtbaren Öffnungen, den Baukörper ablesbar machen.Der Landesbeirat ist daher klar der Meinung, dass die nötigen Öffnungen präzise und in einem durchgehenden architektonischen Thema ausgeführt werden müssen. Selbstverständlich immer im Bewusstsein des sehr sensiblen historischen Kontextes. Das Ausmaß sowie die Organisation der Tiefgarage haben sich zwingend diesem Öffnungsthema und der Öffnungslage unterzuordnen oder anzupassen. Somit können wirtschaftliche Überlegungen und Zwänge an dieser diffizilen städtebaulichen Lage nur zweitrangig Einfluss nehmen.Die Öffnungen sowie die Führung und Lage der Fussgängererschliessung sollte auch bewusst als Bereicherung eines Ankommens in der Stadt thematisiert werden und die im jetzigen Projekt innen räumlich unattraktiven Wegführungen deutlich verbessern.

Der Landesbeirat ist der Meinung, dass die Planung der Öffnungen und Wegführungen im gegebenen historischen Kontext höchst anspruchsvoll und schwierig ist und bei einer nicht dem Kontext entsprechenden Lösung die Gefahr der nachhaltigen Zerstörung der heute noch intakten Kulturlandschaft und damit der Abwertung der einzigartigen Gesamtwirkung Schloss, Altstadt und Landschaft (Naherholungsgebiet) besteht.Es wäre dringend erforderlich für diese Aufgabe, losgelöst von der technischen Planung der Tiefgarage, einen Studienauftrag oder Wettbewerb unter mehreren Architekten zu veranstalten um die beste Lösung für die Aufgabenstellung und für die Stadt Bruneck zu erhalten.Der Landesbeirat kann für eine Lösungsfindung in diesem Rahmen gerne behilflich sein.Es wäre auch angebracht als Alternative einen weiteren geeigneteren Standort für die Parkierungsanlage in diesem Raum zu suchen. Es ist dem Landesbeirat bewusst, dass dies ein zeitlich enger Weg darstellt aber es kann sich auch bei einer weiteren Planung ergeben, dass es keine optimale Lösung der Öffnungen in diesem historisch einmaligen Ensemble gibt. Und es kann hier auf jeden Fall nur die optimale Lösung sein.

Für den Landesbeirat für Baukultur und Landschaft
Arch. Dieter Jüngling

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