Initiative für mehr Demokratie: Die SVP hat ihr Bürgerbeteiligungsgesetz fallen gelassen – Stellungnahme an Mitglieder und Sympathisanten

Die SVP-Führung ist mit ihrem Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung im Landtag und jetzt auch bei den Bürgerinnen und Bürgern gescheitert.
Sie läßt es nicht zum selbst angekündigten Referendum kommen!

„Bitte warten … bitte warten … bitte warten … bitte warten … bitte warten … bitte warten … bitte warten … … bis die SVP nachkommt, … bis kein Durnwalder mehr da ist und kein Theiner und kein … und bis sie den Erleuchteten gefunden hat … bitte warten …“. Das Problem in unserem Land ist die SVP-Führung. Und wir sagen ganz bewusst „Führung“, denn sehr viele Menschen in der Partei, das Land, die Leut’ sind schon längst bereit für eine Politik, in der sie selbst die Protagonisten sind. 

„So kurz vor den Wahlen wäre ein Referendum aus SVP-Sicht der reine Wahnsinn.“ Die „Dolomiten“ vom 7.2. spricht der Parteiführung aus dem Munde, aber: Wer hat die Behandlung so lange aufgeschoben, dass das Referendum kurz vor den Wahlen stattfinden würde? Und überhaupt: wer hat gesagt, dass ein Gesetz verabschiedet werden muss, das so schlecht geregelt ist, dass von Anfang an klar ist, dass das Referendum dagegen ergriffen würde? Diese Situation hat einzig die SVP mit ihrer Selbstherrlichkeit und Präpotenz heraufbeschworen. Von der angekündigten Gesprächsbereitschaft war nie etwas zu sehen.

Im Rückblick noch einmal der Ablauf des Theaterstückes:

In der Volksabstimmung am 25. Oktober 2009 hat die SVP-Führung mit zweifelhaften Mitteln und Methoden (Verletzung des par-conditio-Gesetzes, des Landesgesetzes 11/2005 und des Wahlgesetzes), erfolgreich alles daran gesetzt, dass das Beteiligungsquorum nicht erreicht und die Abstimmung für ungültig erklärt wird.

  • Unter dem Eindruck des überwältigenden Ergebnisses der Volksabstimmung zu Gunsten einer Neuregelung kündigt SVP-Obmann Theiner im November 2009 an, dass die SVP selbst ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie vorlegen wird und zwar eines, das von der Parteibasis kommt.
  • Anfang 2011 legen die drei SVP-Abgeordneten, Schuler, Pichler Rolle und Kuenzer, einen Gesetzentwurf vor, der Direkte Demokratie auf ein reines Antragsrecht reduziert, Volksabstimmungen so gut wie unmöglich macht und einen positiven Ausgang noch unwahrscheinlicher.
  • Mit dem Verweis auf ihren eigenen Gesetzentwurf wischt die SVP-Fraktion einzig mit ihren Stimmen zuerst in der Gesetzgebungskommission und dann im Plenum des Landtages den Gesetzentwurf der Volksabstimmung 2009 zur Direkten Demokratie (als Volksbegehren wieder im Landtag eingebracht) und die Reformvorschläge der Oppositionsparteien vom Tisch.
  • Anfang 2012 kündigt Obmann Theiner an, das Volk über die zwei Grundgesetze (Wahlgesetz und Gesetz zur Direkten Demokratie) abstimmen lassen zu wollen. Wenngleich nonsens, dass die beschließende Partei gegen ihr eigenes Gesetz das Referendum ergreift, immerhin: die Partei scheint bis zum bitteren Ende gehen zu wollen. Damit sie selbst das Referendum ergreifen kann, muss sie auf die Zweidrittelmehrheit im Landtag verzichten.
  • In der weiteren Behandlung ihres Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung im Frühjahr 2012 fehlt der SVP-Fraktion im Landtag jegliche Unterstützung. Die Zweidrittelmehrheit ist in weiter Ferne, es droht tatsächlich das Referendum. Die Behandlung wird im Juli ausgesetzt und sollte laut Bekundung des Fraktionssprechers nach Klärung mit den Parteien im September fortgeführt werden. Dies geschieht nicht.
  • Ähnlich geht es mit dem Wahlgesetz. Die Behandlung wird ausgesetzt, weil die SVP-Fraktion als offensichtliche Nutznießerin mit ihrem Entwurf im Landtag alleine dasteht und so auch hier das Referendum droht. In der Folge streicht sie die Änderungen, die sie bei den Wahlen bevorzugt hätten, so dass die verbleibenden kein eigenes Gesetz und dieses kein Referendum mehr wert ist.
  • In der Februar-Session des Landtages heißt es nun angesichts der auf der Tagesordnung des Landtages stehenden abschließenden Behandlung des SVP- Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung:

„Für weitere Klärungen vertagt“.
Also: „Bitte warten … bitte warten … bitte warten … bitte warten … bitte warten … bitte warten … bitte warten … … damit die SVP-Führung nachkommt“.

Falls jemand noch Zweifel gehabt haben sollte, dann müßte nach dieser Vorstellung jetzt endgültig klar sein, dass die Regeln der Demokratie von den Bürgerinnen und Bürgern selbst festzulegen sind.
Wir werden nun also nach Ablauf der Sperrfristen rund um die Landtagswahlen im April 2014 ein ganzes Demokratiepaket vorlegen.

15.02.2013

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