PM C. Kury/M. Costa: „Alemagna“ nicht vom Tisch

Mit Gesetz 196 vom 09.11.2012 wurde in Italien das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ratifiziert. Dabei wurde das für Südtirol so wichtige Verkehrsprotokoll durch eine „Interpretationsnote“ derart aufgeweicht, dass der Weiterbau der „Alemagna“ sehr wohl möglich ist.

Dies geht eindeutig aus dem am 13. Februar 2013 veröffentlichten Auszug aus dem Bundesgesetzblatt der Republik Österreich hervor.

Es ist mehr als verwunderlich, dass die SVP-Parlamentarier diesen Umstand leugnen, statt gemeinsam mit Österreich versuchen, diese „Interpretation“ zu Fall zu bringen. 

Am 09. November 2012 erließ der italienische Staatspräsident das Gesetz zur Ratifizierung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, nachdem es von Abgeordnetenkammer und Senat genehmigt worden war. Wie nun aus Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich hervorgeht, hat Italien allerdings zwei wesentliche Artikel (11 und 14) des Protokolls mit einer Interpretationsnote versehen.

So wurde das im Artikel 11 vorgesehene Verbot des Baus neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr dahingehend „interpretiert“, dass „das im Artikel 11 vorgesehene Verbot nicht die Möglichkeit präjudiziert, auf italienischem Staatsgebiet Straßenbauprojekte für Fernverbindungen, einschließlich der für den Ausbau des Warenverkehrs mit den Ländern nördlich der Alpen erforderlichen Infrastrukturen zu verwirklichen“ (siehe beigelegten Auszug aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich).

Im Klartext heißt dies, dass der Weiterbau der „Alemagna“ vom Cadore über das Pustertal bis an die Staatsgrenze möglich ist. Dass man sich diese Möglichkeit explizit offenlassen wollte, geht auch aus folgendem Umstand hervor: Bei der Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls durch die italienische Regierung im Jahre 2000 (am 31.10.2000) hinterlegte Italien eine Liste von Infrastrukturprojekten, deren Bau sie – entweder weil schon geplant oder bereits im Bau – auf alle Fälle von dem Verbot ausnehmen wollten. Die „Alemagna“ befindet sich nicht unter den aufgelisteten Bauvorhaben. Wenn Italien nun bei der Ratifizierung des Verkehrsprotokolls ausdrücklich zusätzlich auf die Möglichkeit zum Bau von Infrastrukturen als Verbindung mit den Regionen nördlich der Alpen besteht, heißt das im Klartext, dass der Weiterbau der „Alemagna“ ermöglicht werden soll.

Auch der Artikel 14 des Verkehrsprotokolls zur Einführung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr wurde „interpretiert“. Die dort enthaltene Verpflichtung, nach und nach die Gesundheits- und Umweltkosten des Straßenverkehrs in die Benützerpreise mit einzuberechnen, damit der Straßenverkehr sich auf umweltfreundlichere Transportmittel verlagert, wurde – mit Verweis auf die weniger konsequenten Bestimmungen der EU – nicht übernommen. Auch dies ist gravierend, da die EU-Bestimmungen nicht spezifisch auf die Bedürfnisse der Alpenländer zugeschnitten sind.

Cristina Kury, Kandidatin für den Senatswahlkreis West
Michil Costa, Kandidat für den Senatswahlkreis Ost
19.02.2013

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