„SVP-Basis wählt nicht Landeshauptmann“

Bezugnehmend auf die Kommunikation zur SVP-Basiswahl vom 21. April 2013 präzisiert die Südtiroler Volkspartei in einer Aussendung, dass es bei der Basiswahl um die Ermittlung des SVP-Spitzenkandidaten oder der SVP-Spitzenkandidatin für die Landtagswahlen im Herbst 2013 geht. Der/die Siegerin der Basiswahl wird die SVP-Kandidatenliste für die Landtagswahl anführen.„Wenn kommuniziert wird, dass die SVP-Mitglieder bei der Basiswahl den künftigen Landeshauptmann oder die künftige Landeshauptfrau wählen, so entspricht dies nicht den Tatsachen. Es ist laut geltendem Landeswahlgesetz allein Zuständigkeit des Landtages, den Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau zu wählen“, heißt es aus der Parteizentrale der SVP.

Dies impliziert, dass die Mehrheit im Landtag unter Umständen sich nicht für den Sieger der SVP-Vorwahlen entscheiden muss, sondern auch einem anderen Abgeordneten den Vortritt geben könnte.

aus SüdtirolNews, 13.03.13

 

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Eine Antwort auf „SVP-Basis wählt nicht Landeshauptmann“

  1. forumonline sagt:

    Diese Unverbindlichkeit könnte bedeuten, dass dem Landtag schließlich beispielsweise auch Frau Thaler Ausserhofer genehm sein könnte. Das wäre dann natürlich eine weitere unglaubliche Missachtung des SVP-Basis- und Erneuerungswillens!