Welsberg hat Ensembleschutzliste: Kommentar

aus „Dolomiten“, 08.04.2013 (Auszug)

Welsberg/Taisten: Das geplante Leitbild für Taisten war der erste Diskussionspunkt in der jüngsten Sizuung des Rates der Marktgemeinde Welsberg/Taisten. Nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeindeausschusses Ende Dezember 2010 wurde das Büro Cima GmbH mit der Erstellung des Leitbildes zur Dorfzentrumsentwicklung von Taisten beauftragt. Nun liegt das Ergebnis vor und jetzt gilt es, die Erstellung des Vorprojektes für sämtliche Maßnahmen, zwecks Erstellung der Kosten und Aufteilung in mehrere Baulose in die Wege zu leiten. In das Verfahren werden auch die jeweils betroffenen Grundeigentümer mit einbezogen.

Ensembleschutz

In der Diskussion wurde unterstrichen, so bald als möglich mit der Umsetzung zu beginnen und die Bevölkerung über die einzelnen Schritte laufend zu informieren. Das Leitbild wurde mit 13 Ja- Stimmen, bei einer Enthaltung genehmigt. Einstimmig verabschiedet wurde die Liste der unter Ensembleschutz zu stellenden Liegenschaften. Diese sind in Welsberg: Pfarrwidum, Ladstätter, Maurer, Erharter, Prenninger Park mit Gasthof ,,Hubertus“, das Bahnhofsareal, Schloss Welsperg und Ruine Thurn. In Taisten das ehemalige Klarissenkloster, den Bereich der Pfarrkirche, die Sankt – Georg -Kirche, den Ortseingang von Taisten und den Weiler Wiesen.

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KOMMENTAR

Herzliche Gratulation zur verabschiedeten Ensembleschutzliste! Nach all den zahlreichen Abbruchgenehmigungen: Gerichtsgebäude, Ladtstätter, Klapfer, Alte Schmiede, Färberhaus, Messner -Rudl -Haus, Oberporte, Strasser, Rieder, Garber, Ditta, Guggenberg, Plösch – und Schulmeisterhäusl werden bestimmt noch einige folgen. Besonders gut geschützt sind die kirchlichen Kulturgüter (Pfarrwidum, Schloss Welsperg, Klarissenkloster und St.Georgskirche in Taisten), die jetzt einer zweifachen Schutzbindung unterliegen.
Doppelt genäht hält wohl besser!?
Leider viel zu spät erfolgt die Ensembleschutzerhebung für den Ortseingang von Taisten. Dort soll demnächst das ,,Pichl – Haus” abgerissen werden und ein Wohnblock oder einzelne Gebäude mit Parkgarage errichtet werden. Zuerst die Abbruchverfügung und die Baugenehmigung an Private erteilen, und nach dem alles zubetoniert sein wird, hinterher dann scheinheilig den Ensembleschutz auferlegen.

Michl Burger, HPV – Bezirk Pustertal

 

 

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