PM Dirdem: Will die alte SVP-Vertretung die „neue“ nach den Landtagswahlen auf ihr beschränktes Modell der Bürgerbeteiligung einschwören?

Für heute ist die Fortführung der Behandlung des Gesetzentwurfes der SVP zur Bürgerbeteiligung angekündigt worden. Die Behandlung des Gesetzentwurfes im Plenum war vor etwa einem Jahr begonnen und ist Anfang Juli 2012 wieder abgebrochen worden, weil jegliche Unterstützung dafür im Landtag und in der Zivilgesellschaft gefehlt hat.

Der Initiative für mehr Demokratie erscheint es eigenartig, dass dieser Gesetzentwurf jetzt noch abschließend behandelt werden soll. Die SVP-Führung weiß um die allgemeine Ablehnung und hat in all dieser Zeit nichts unternommen, um die Gründe für diese Ablehnung zu beseitigen, was ohnehin kaum möglich wäre, da der halbe Gesetzentwurf schon im vergangenen Jahr beschlossen worden ist. Wird der Gesetzentwurf jetzt abschließend behandelt und kommt er dann nach den Wahlen zur Abstimmung, dann wird damit die neue SVP-Mannschaft de facto auf eine verquere Vorstellung von Direkter Demokratie eingeschworen. Eine schwere Hypothek!

Die Regelung demokratischer Rechte verlangt einen breiten Grundkonsens. Das Gegenteil ist hier der Fall: die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes kommt von Seiten der gesamten Opposition, von allen vierzig Organisationen, die den Gesetzentwurf der Initiative für mehr Demokratie unterstützen, von der obersten Instanz in Europa zur Bewertung von direktdemokratischen Verfahren, dem I&R-Institut Europe und selbst vom Koalitionspartner PD.
Weiterhin rennt die SVP-Führung also mit dem Kopf durch die Wand: Unverständlich, dass sie sich nicht scheut, die Stimmbürgerinnen und – Stimmbürger zu nötigen, über einen so mißratenen Gesetzentwurf in einem Referendum ein Urteil abgeben zu müssen – in diesem Jahr noch, nach den Landtagswahlen.

10.05.2013

 

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