LROG. HPV/Albert Willeit: Brief an die Gesetzgebungskommission

Sehr geehrte Abgeordnete!

Zunächst ist es erfreulich, aber auch höchste Zeit, dass die langjährige und immer wieder mit Vehemenz vorgebrachte Kritik des Heimatpflegeverbandes am RaumUNordungsgesetz letzthin Wirkung zeigt und man diesen gewollten Gesetzesdschungel reformieren will. Wir sind allerdings enttäuscht, dass es nur zu einer kleinen Reform reicht. Seit einigen Tagen sind wir nämlich in Kenntnis des Gesetzentwurfes und haben in dieser kurzen Zeit versucht, diese komplexe Materie zu analysieren. Dabei sind uns einige wesentliche Änderungen aufgefallen, zu denen wir diese zusammenfassenden Bemerkungen abgeben wollen, auch wenn es sehr schwierig ist, die Auswirkungen zu durchschauen, sodass auch Fehlinterpretationen dabei sein könnten.

  • Die UNordnung bleibt weiterhin bestehen. Das Gesetz ist nicht lesbarer und lässt zu viele Interpretationen zu.
  • Die Verbauung des landwirtschaftlichen Grüns wird nicht eingeschränkt und der Zersiedelung wird weiterhin Vorschub geleistet. Es gibt zu viele Spielräume, wo Hobbybauern mit einigen Schafen oder Pferden sich die Villa im Grünen bauen können und dazu noch einige Ferienwohnungen, welche nun sogar auf 5 aufgestockt werden können.
  • Die Beschleunigung und Vereinfachung der Prozeduren zu Bauleitplan- und Durchführungsplanänderungen sind teils auch berechtigt, aber der Gemeinderat wird in seinen Zuständigkeiten abgewertet und die Bürgerbeteiligung beschnitten! Fachliche Gutachten der Raumordnung bei DFP werden abgeschafft.
  • Durch diese Form der übertriebenen Beschleunigung der Verfahren zur Verwirklichung von Gewerbegebieten (Art. 51-quater) wird die Gemeinde von den Privaten unter Druck gesetzt! Dabei haben wir eine große Menge leer stehender Hallen, die zuerst genutzt werden müssen!
  • Letzthin ist für alle Hofstellenverlegungen eine dreiköpfige einseitig besetzte Kommission (Art. 29) zuständig, welche Raumordnung und Landschaftsschutz ersetzt. Das muss sich absolut ändern.
  • Die Neuordnung wichtiger Raumordnungs- und Landschaftsschutzkommissionen ist nicht zum Vorteil des Schutzes der Landschaft. Zu viele Zuständigkeiten der Raumordnung und des Landschaftsschutzes wurden und werden den Bürgermeistern übertragen. Damit werden statt der fachlichen die politischen Entscheidungen gestärkt. Die Forst und die Bauern bestimmen maßgeblich die Entscheidungen.
  • Positiv: Der Umweltvertreter und der Bauernvertreter sind nun wieder in der Landschaftsschutzkommission vorgesehen.
  • In der Baukommisssion muss statt des Dreiervorschlages endlich ein einziger Vorschlag reichen, der vom landesweit repräsentativsten Umweltschutzverband vorgelegt wird. Genauso beim Bauernvertreter. Es soll sinnigerweise die gleiche Formulierung verwendet werden, wie bei der Landschaftsschutzkommission lt. Art. 2, Abs.1, 6), …einem vom auf Landesebene repräsentativsten Naturschutzverband vorgeschlagenen Vertreter; bzw. 7) einem vom auf Landesebene repräsentativsten Bauernverband vorgeschlagenen Vertreter. Durch die heute bestehende Formulierung wurden die Vorschläge der großen Umweltverbände von gar einigen Gemeinden bewusst übergangen!!!
  • Die gedachte Maßnahme gegen den „Ausverkauf der Heimat“ Art. 79/ter ist ein Papiertiger und bleibt wirkungslos. Jedenfalls unterbindet dieser Artikel den freien Verkauf noch auf Jahre nicht!!
  • Personenbezogene Artikel mit Datum, etc. gehören eliminiert.

Es ist klar, dass eine Neuschreibung des Gesetzes eine komplexe Angelegenheit ist, da es in sehr vielen Bereichen hineinspielt. Es müssten alle Gesetze komplett durchforstet, vereinheitlicht und klar lesbar umgeschrieben werden. Dazu braucht es den politischen Willen. Nachdem bis dahin einige Zeit vergehen wird, bitten wir deshalb, diese Anregungen ernst zu nehmen und soweit wie möglich zu berücksichtigen. Jetzt besteht dazu die Möglichkeit. Wir wären darüber sehr dankbar. Für eventuelle Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung!

Herzliche Grüße,
Heimatpflegeverband
i.V. Albert Willeit
18.5.2013.

 

 

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