„Das Innichnerle“: Die leidige Geschichte: „Ausbaupläne der Sextner Dolomiten AG“ im Zeitraffer

  • Das 2008 von der Sextner Dolomiten  AG über die Gemeinde Sexten eingereichte Projekt der sogenannten Verbindung der Schigebiete Helm und Rotwand wurde wie bekannt von der Landesregierung durch die Beschlüsse Nr. 963 vom 07.06.2010 und Nr. 1316 vom 26.07.2010  genehmigt und in den Fachplan für Aufstiegsanlagen und Schipisten eingetragen, obwohl die Umweltverträglichkeitsprüfungen negativ ausgefallen waren.
  • Die Bürgerliste Sexten hat am 30.06.2010 einen Beschlussantrag zur Abhaltung einer Volksbefragung über die Realisierung des Projektes im Gemeinderat eingebracht, der jedoch von der Mehrheitspartei abgelehnt wurde.
  • Am 08.09.2010 erfolgt der Rekurs des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz und des WWF Italia am Verwaltungsgericht Bozen gegen die obengenannten Beschlüsse der Landesregierung.
  • Das Verwaltungsgericht verhängte einen Baustopp bis zur Klärung des Sachverhaltes.
  • Am 28.11.2011 reichte die Sextner Dolomiten AG ein sogenanntes Varianteprojekt im Gemeinderat ein und beantragte eine Bauleitplanänderung. Als gesetzliche Grundlage wurde der Artikel 4 der Durchführungsbestimmungen zum Fachplan angegeben, der besagt, dass „im Zuge der nachgeordneten Planung Änderungen im Trassenverlauf vorgenommen werden können, sofern diese den Zielsetzungen und dem Planungskonzept für das jeweilige Schigebiet nicht zuwiderlaufen….“
  • Nun aber die große Überraschung:

Die Sextner Dolomiten AG hat mit dem Schreiben vom 11.01.12 erklärt, auf das genehmigte Projekt unwiderruflich zu verzichten.

Die Landesregierung hat nun ihren Beschluss vom 26.07.2010 am 13.02.2012 „wegen nachträglichen Mangels an Interesse des Adressaten“ (Wortlaut Dr. Laimer) widerrufen!

Ist nun nicht auch das Varianteprojekt hinfällig???

Die Landesregierung weist den „Trassierungen der Schipisten und Anlagen, welche im graphischen Teil  des Beschlusses vom 07.06.2010 in Bezug auf das Helm- Rotwandgebiet eingetragen sind, nur noch richtungsweisenden und somit keinen bindenden Charakter mehr zu“

Was soll das bedeuten???

  • Am 02.04.2012 wurde das vom Gemeinderat genehmigte Varianteprojekt im Urbanistikamt des Landes abgegeben.
  • Die Raumordnungskommission vertagte die Behandlung des Projektes aus folgenden Gründen:

Da es sich laut Urbanistikamt um gemeinnützige Anlagen und Bauten handelt, sind vorher die Grundbesitzer durch die Gemeinde schriftlich zu informieren. Außerdem muss das Projekt vorher einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

  • Das Projekt musste somit in der Gemeinde Sexten nochmals veröffentlicht werden. Die Projektunterlagen lagen wieder zur Einsicht auf.
  • Laut Auskunft des UVP – Amtes handle es sich eindeutig um ein neues Projekt und nicht um eine Variante und folglich komme hier den Artikel 4 der Durchführungsbestimmungen nicht zur Anwendung.

Hier stellt sich die Frage: Müsste dieses Projekt nicht nochmals im Gemeinderat behandelt werden, wenn ein neues Projekt vorliegt???

  • In der Zwischenzeit wurde aber in Sexten kräftig weitergearbeitet und geplant, obwohl der frühere Landesrat Laimer auf eine Anfrage hin betonte, dass erst nach einer positiven UVP die Planung der endgültigen Trassierung fortgesetzt werden dürfe.
  • Auf Antrag des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz musste der Betreiber am 14.09.12 das neue Projekt und die dazu von ihm verfasste Umweltverträglichkeitsstudie vorstellen, um den Interessierten die Möglichkeit zu geben, Fragen an die Experten zu richten. Leider wurde von der AG selbst und mehreren Aktionären und Angestellten der Liftgesellschaft teilweise mit Beleidigungen, Schimpftiraden und Störaktionen der eigentliche Zweck der Veranstaltung untergraben.
  • Das Verwaltungsgericht Bozen hat am 19.09.2012 die Sachverhandlung erneut vertagt, und zwar auf den 06. Februar 2013. Der Aussetzungsbeschluss vom Oktober 2010 (Baustopp) blieb unverändert aufrecht.
  • Es folgte eine UVP des „Varianteprojekts“ (falsche Bezeichnung im Gemeinderat!), die aufgrund des massiven Drucks von Unbekannt (oder auch nicht?) positiv ausfallen musste, aber mit 50 (!) Auflagen versehen wurde.
  • Die Landesregierung hat, ohne das Gutachten der Landesraumordnungskommission abzuwarten, am 26.11.2012 mit Beschluss Nr. 1750 die „Umweltverträglichkeitsprüfung zur Genehmigung des Projekts für die schitechnische Verbindung der Skigebiete Helm und Rotwand in der Gemeinde Sexten“ genehmigt.
  • Am29.11.2012 folgte die Entscheidung der Landesraumordnungskommission Nr. 183, die gegen die Eintragung der Schiverbindung in den Bauleitplan ausfiel. Die Ämter für Ortsplanung und Landesplanung brachten Einwände verfahrenstechnischer Natur ein, das Amt für Landschaftsökologie grundsätzliche Einwände, da die Verbindung der Schigebiete Eingriffe erfordere, welche in dieser Größe nicht gerechtfertigt seien.
  • Trotz dieser sehr berechtigten Einwände kommt es am 27. Dezember 2012 zu einer schleierhaften Genehmigung durch die LR. (Nr.1933). Gleichzeitig wird das Verfahren gemäß Art. 12, Absatz 8  des Landesraumordnungsgesetzes – Eintragung der Verbindung der Schigebiete von Amts wegen in den Landesfachplan für Aufstiegsanlagen und Schipisten bzw. in den Bauleitplan der Gemeinde Sexten – eingeleitet.
  • Der vorläufige Höhepunkt der Undurchsichtigkeit im Genehmigungsverfahren ist der Beschluss der Landesregierung Nr.275 vom 18.02.2013. der so lautet: „ Gemeinde Sexten: Die mit Ratsbeschluss Nr. 55 vom 28. Dezember 2011 beantragte Abänderung zum Bauleitplan wird als gegenstandslos erklärt“. Zuerst werden aufgrund dieses Gemeinderatsbeschlusses Nr. 55 die UVP und die Landesregierungsbeschlüsse 1750 und 1933 verfasst und nachher wird der gesamte Gemeinderatsbeschluss als gegenstandslos erklärt. Die Trickkiste der Landespolitik ist grandios!!!
  • Die Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht, die im Februar dieses Jahres hätte stattfinden sollen, wurde auf Ansuchen der Gemeinde Sexten auf den Juni verschoben. (Was steckt dahinter?)
  • Der Dachverband für Natur und Umwelt hat Anfang Februar auch die Landesregierungsbeschlüsse 1750 und 1933 vor dem Verwaltungsgericht angefochten, was die  Sextner Dolomiten AG anscheinend nicht weiter stört. Man verkündet überall den Baubeginn 2013.
  • Die finanzielle Situation der Sextner Dolomiten AG ist alles andere als rosig: Die Verbindlichkeiten bzw. Schulden der AG scheinen längst einen zweistelligen Millionenbetrag an Euros überschritten zu haben. Laut des Präsidenten der Liftgesellschaft belaufen sich die Kosten des neuen Projektes auf 25,5 Millionen Euro. Der Präsident verkündete des Weiteren, dass ihm von der Landesverwaltung 7,5 Millionen Euro versprochen wurden!! Es ist anzunehmen, dass in Zukunft die Aktionäre ihre Anteile erhöhen müssen und dass schließlich jeder Betrieb, ob im Handel, im Gastgewerbe oder im Handwerk, zur Kasse gebeten wird. Die Kosten-Nutzen-Rechnung kann sich nun jeder selber machen, für die Verantwortlichen der Sextner Dolomiten AG und die maßgeblichen Politiker ist diese jedenfalls kein Thema. Zum Schluss bezahlt ja sowieso der Steuerzahler, und auf der Strecke bleiben Natur und Umwelt!

 

Dr. Hans Peter Stauder

Bürgerliste Sexten

 

 

 

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