Herrn Bürgermeister von Brixen
Stadträte und Mitglieder des Gemeinderates von Brixen
Ordnungskräfte
Medien
Betreff: Ermächtigungen Feuerwerke Brixen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit gegenständlicher Email möchte der Unterfertigte in Erfahrung bringen, ob für untenstehende Feuerwerke die schriftliche Ermächtigung des Brixner Bürgermeisters, wie laut Landesgesetz Nr. 20 vom 5. Dezember 2012 (Bestimmungen zur Lärmbelastung) vorgesehen, ausgestellt worden ist.
„Anhang C, Punkt 2, Buchstabe c: Das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Abschießen von Raketen, die nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienen, ist nur mit Ermächtigung des/der zuständigen Bürgermeisters/Bürgermeisterin erlaubt“
„Art. 17 (Sanktionen), Punkt 1, Buchstabe d: bei Nichteinhaltung der Vorschriften laut Anhang C Punkt 2: von 300 Euro bis 900 Euro“, siehe auch: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/196188/landesgesetz_vom_5_dezember_2012_nr_20.aspx?view=1
Der Unterfertigte ersucht höflichst um Zusendung der Ermächtigungen per Email.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Pattis – Initiative für ein lebenswertes Brixen
Brixen, 11.1.2014
Wer in seiner Gemeinde nachfragen möchte, wie es mit der Ermächtigung für Feuerwerke aussieht: Mail an Bürgermeister, Referenten und Gemeinderäte und zur Kenntnis an das Carabinieri-Landeskommando provbzcte@carabinieri.it / provbzcdo@carabinieri.it, die Quästur questore.bz@poliziadistato.it, das Regierungskommissariat prefettura.bolzano@interno.it, den Gemeindenverband info@gvcc.net und die Medien.
In der Regel unterschreiben die SVP -Bürgermeister fast ALLES, auch wenn es sich um sinnlose und ohrenbetäubende Feuerwerke handelt! Abgesehen von der Umweltverschmutzung und der öffentlichen Ruhestörung für Mensch und Tier, kosten diese Feuerwerke auch eine Stange Geld.Gott sei Dank ist das privates Geld, aber es gäbe bestimmt bessere Möglichkeiten, um sich auf den Jahreswechsel einzustimmen.
michl burger