Politikerversorgung. Hintergründe. Kommentare Spornberger, Köllensberger

Fortsetzung folgt

Kurt Spornberger, 26.02.2014: Ich argwöhne ja, dass die Vorauszahlung deshalb so beliebt bei den südtiroler Politikern ist, weil im Zuge der staatsweiten Rentendiskussionen des nächsten Jahrzehnts Renten im Luxusbereich in die Kritik geraten dürften. Die Regierung Monti hat bereits quer durch die Bank bei den Renten gekürzt, es dürfte sich langfristig die Meinung durchsetzen, dass Rente kein Besitz, sondern eine ausgleichende Sozialleistung ist (Umlagerente statt Fondsprinzip). Pensioni d’oro dürften dann die ersten sein, die gekürzt werden müssen um auch andere Einschnitte im Sozialsystem durchzubringen. Als Politiker, zumal die alte Garde ihre Mehrheit verlieren zu scheint würde ich die Rente auch schnell mal in handfesten Besitz umwandeln, da dieser einem nicht mehr genommen werden kann. Das ist natürlich unethisch, denn diese Politiker sind sich darüber im Klaren, dass diese Rentenbezüge nicht gerechtfertigt sind und einer Diskussion um das Thema nicht standhalten können, möchten aber trotz des Bewußtseins des Unrechts nicht darauf verzichten (wären sie sich des Unrechts nicht bewusst, würden sie nicht Kürzungen befüchten).

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Paul Köllensperger, 01.03.2014:  Kurt Spornberger hat recht: die Vorauszahlungen wurden nur aus dem Grund beschlossen, weil die PolitRentner Angst hatten, dass der Staat auf die Goldrenten zugegriffen hätte. Da besteht überhaupt kein Zweifel. Betreff bestehende Rechte: den ganzen Mist den die Fornero mit den “esodati” gebaut hat, da hat sie sich auch über erworbene Rechte hinweg gesetzt. Und genau das gleiche wird Rom bald mit den Luxusrenten machen. Und genau das muss jetzt hier gemacht werden. Dieses Geld ist zurückzuholen, egal wie. Es kann doch nicht sein, dass unsere Generation und unsere Kinder eine Hungerpension bekommen wenn überhaupt, weil wir die goldenen Pensionen von Altpolitikern, Richtern und Funktionären der öffentlichen Verwaltung finanzieren müssen. Die Renten gehören nach oben gedeckelt, und die Mindestrenten deutlich angehoben. Und vor allem: diese Politikerklasse gehört schnellstens nach Hause geschickt. Also Leute, diesmal bitte nicht alles schön langsam wieder vergessen!

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Kurt Spornberger, 01.03.2014: Paul, du kannst mir dann auch sicher genau erklären was der Status der Leibrenten effektiv ist. Da es ja keine Umlagerente (also eine staatliche Dienstleitung) ist sondern eine arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung untersteht sie ja imho wirklich einem rechtlichen Schutz (und Besitzrechte können leider sogar am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt werden (übrigens ein einzigartiger Schutz im weltweiten Vergleich, und die wollen uns mit TTIP trotzdem zu ISDS verpflichten…). Demnach können zivilrechtliche Verträge mit dem Staat nur angefochten werden, wenn Foul Play nachgewiesen werden kann (zB wenn ein Auftrag durch Korruption vergeben wurde, wie im Fall SEL). Natürlich kann man die Selbstbedienung durchaus als Foul Play bezeichnen, rechtlich könnte das aber gar nicht so eindeutig sein. Das Problem mit den pensioni d’oro und den viel zu hohen Gehältern haben wir ja letztlich nicht nur bei den Politikern (wo es auf Druck der Öffentlichkeit transparenter wird), sondern auch in privatwirtschaftlichen Betrieben in öffentlichem Besitz (meist absolut intransparent) und in der öfffentlichen Verwaltung, zB bei Richtern (deren Gehaltsprogression ja die Politikergehälter erst so hoch geschraubt hat), die im Klagefall dann über die Rechtmäßigkeit dieser Praxis entscheiden.

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Paul Köllensperger, 01.03.2014: es ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein Gesetz des Regionalrates. ich bin kein Rentenexperte, und habe einen Rechtsanwalt zu Hilfe geholt, aber jeder der sich da auskennt kann uns gerne behilflich sein. Ich sehe eine Chance es so anzugehen: erworbenes Recht ist es erst dann, wenn der erste monatliche Bezug ausbezahlt wurde. aber auch bei diesen gehe ich davon aus, dass der verzicht auf die volle Leibrente (7000 ca.) für die reduzierte (2800 euro) dazu führt, dass dieses erworbene Recht verfällt. Auf der anderen Seite müssen wir die Vorauszahlung anfechten, die sicher kein erworbenes recht sondern eine Bevorteilung ggü. Normalsterblichen darstellt. Ziel ist es, dass der Vorschuss zurückgegeben werden muss, ohne dass aber die volle leibrente wieder gegeben wird, sondern die reduzierte. das ist immer noch mehr als genug.

 

 

 

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