Rekurs Antersasc: Landesregierung lässt sich nicht ein

Dachverband für Natur- und Umweltschutz, 22.05.2014 – Am vergangenen Dienstag entschied die Südtiroler Landesregierung, sich nicht in einen neuerlichen Rekurs gegen das genehmigte Varianteprojekt zur Erschließung der Antersasc-Alm einzulassen. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zeigt sich ob dieser Entscheidung der Landesregierung sehr erfreut, dass in diesem Falle die Ankündigungen, sich an die Gutachten der Experten und Fachkommissionen halten zu wollen, nun auch umgesetzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese konsequente Haltung keine Eintagsfliege ist, denn in einem sehr ähnlich gelagerten Fall musste der Dachverband ebenfalls Rekurs einreichen. Die Entscheidung zur Haltung der Landesregierung in diesem Fall steht noch aus. 

Aufgrund von zwei Beschlüssen der alten Landesregierung bei ihren beiden letzten Sitzungen, in denen die Erschließung mehrerer Almen trotz zahlreicher negativer Gutachten von Kommissionen und Experten durchgewunken wurden, sah sich der Dachverband für Natur- und Umweltschutz gezwungen, mittels einer Vollmacht von Legambiente Rekurs beim Bozner Verwaltungsgericht einzureichen. Die gleichzeitig beantragte einstweilige Aussetzung aller Arbeiten wurde in beiden Fällen mittels Präsidialverfügung genehmigt. Am 27. Mai resp. 10. Juni stehen die Aussetzungsverhandlungen in beiden Fällen an.

Ein Beschluss der alten Landesregierung betrifft das Varianteprojekt zur Erschließung der Antersasc-Alm, die bereits im Jahr 2010 zu großen öffentlichen Empörungen in der Bevölkerung sowie einem Rekurs des Dachverbandes führte, der schließlich vom Bozner Verwaltungsgericht vollinhaltlich angenommen wurde. Der Beschluss selbst stand bereits monatelang auf der Tagesordnung, wurde aber erst in der vorletzten Sitzung der Landesregierung unter dem Vorsitz von Alt-LH Durnwalder genehmigt. Und dies, obwohl auch beim neuerlichen Projekt die Gutachten der Kommissionen und Experten negativ ausfielen und das Vorhaben noch immer in einem Gebiet realisiert werden soll, das unter dreifachem Schutz steht: Naturpark Puez-Geißler, Natura2000-Gebiet und UNESCO Weltnaturerbe.

Auf der Landesregierungs-Sitzung dieser Woche empfahl der zuständige Landesrat Theiner, dass sich die Landesregierung nicht in diesem Rekurs einlassen möge, was von dieser tatsächlich angenommen wurde. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz ist darüber sehr erfreut, zeigt es doch, dass die Landesregierung auch in einem solchen Fall mit hohem Symbolcharakter die Fachgutachten respektiert und sich nicht leichtfertig darüber hinwegsetzt, wie dies leider sehr oft in der Vergangenheit der Fall war. Darüber hinaus ist dieser Beschluss gegen eine Beteiligung am Rekurs auch ein starkes Zeichen in Richtung Verwaltungsgericht. Wir sehen der Sachverhandlung und dem Urteil daher mit Gelassenheit entgegen und vertrauen vollends der Entscheidung des Gerichtes.
Dieser neue Stil und die konsequente Haltung der Landesregierung bei der Beschlussfassung ist durchaus lobenswert. Wir hoffen, dass diese Art der Entscheidungsfindung keine Ausnahme bleibt, sondern vielmehr zur Regel wird. Die passende Gelegenheit dazu hat die Landesregierung beim zweiten vom Dachverband eingereichten Rekurs. Auch in diesem zweiten Fall sind alle Gutachten zur Erschließung der Eppach- und Tristenalm im Naturpark Rieserferner-Ahrn negativ und auch dort hat sich die alte Landesregierung einfach darüber hinweggesetzt. Wir sind nun sehr gespannt darauf, wie die neue Landesregierung zu diesem Fall steht.

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