PM HPV: Bagatelleingriffe bedrohen die Landschaft

Die Vereinigung Südtiroler Biologen und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz haben in einem Schreiben auf die Lockerung der Grenzwerte für sogenannte Bagatelleingriffe aufmerksam gemacht. Auch der Heimatpflegeverband befürchtet dadurch weitreichende Folgen für die Landschaft. Die vorige Landesregierung hatte nämlich einige Änderungen beschlossen, mit der die Schwellenwerte für die Bagatelleingriffe erheblich verringert wurden. Damit gilt seit einigen Monaten ein vereinfachtes Ansuchen sowie ein verkürztes Genehmigungsverfahren. Über diese Anträge entscheidet zudem allein der Bürgermeister. Dabei geht es um einschneidende Maßnahmen, wie den Bau von Wegen bis zu 1.000 m Länge, auch wenn sie in sehr steilem Gelände verlaufen und dabei sogar bis zu 2,5 m hohe Stützbauwerke wie Zyklopenmauern, Krainerwände oder bewehrten Erden benötigen! Zudem sind solche bis zu 2,5 m hohe Stützbauwerke überall möglich und das ohne Längenbeschränkung!

Die neue Regelung betrifft sogar den Wegebau innerhalb der Naturparke: In diesem Fall muss der Bürgermeister vor der Erteilung der entsprechenden Ermächtigung zwar ein Gutachten des Amtes für Naturparke einholen und für Walderschließungswege ein Gutachten der Forstbehörde, aber diese Gutachten sind für den Bürgermeister nicht verbindlich!

Im Übrigen sind auch die festgelegten Schwellenwerte für andere Bagatelleingriffe viel zu hoch: Ablagerung von Aushubmaterial bis 1.000 m³ und Planierungen bis zu 5.000 m². Solch gewaltige Ausmaße sind in jedem Fall als landschafts- und umweltrelevant einzustufen, weil sie die Landschaft, Fauna und Flora erheblich verändern können.

Drainagen beeinträchtigen sehr stark die Biodiversität und werden dennoch stets als sogenannte Bagatelleingriffe beurteilt

Ein großes Problem stellen die sehr vereinfachten Projektunterlagen dar, weil dadurch eine fachliche Beurteilung über die Auswirkungen und die spätere Kontrolle der ausgeführten Arbeiten fast unmöglich ist. Entsprechend erfolglos werden etwaige Strafanzeigen wegen Überschreitung der Schwellenwerte sein.

Auch der Heimatpflegeverband ersucht somit die Landesregierung, dieses Dekret inhaltlich zu überprüfen und die Schwellenwerte massiv zu reduzieren. Weiters schlagen wir vor, in Zukunft keine Maßnahmen mehr durch öffentliche Beiträge zu fördern, welche die Vielfalt der Kulturlandschaft beeinträchtigen oder gar zerstören.

Dr. Peter Ortner
Landesobmann
18.06.2014

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