Die Volksabstimmung im August 2014 in Mals – ein leuchtendes Beispiel für die Durchsetzung direktdemokratischer BürgerInnen-Grundrechte in Südtirol!

Initiative für mehr Demokratie, 22.08.2014 – Den Promotoren für Direkte Demokratie im Vinschgau gebührt höchste Anerkennung. In jahrelangem, ehrenamtlichem Einsatz haben sie die Abänderung der Gemeindestatuten in Mals dahingehend erwirkt, daß grundsätzliche BürgerInnenanliegen von der Politik ernst genommen – ansonsten per Volksentscheid mitbestimmt werden kann.

Dieses direktdemokratische Verständnis offener Politik für die BürgerInnen haben die gewählten Gremien der Vertretungspolitik in Partei und Landesregierung seit Jahrzehnten verhindert – mit allen Mitteln und Intrigen – aus Furcht vor Machtverlusten durch die Mitbestimmung mündiger BürgerInnen. Die Folge ist das gängige, despotische Politsystem, in welchem Entscheidungen auf Druck von Finanz- und Wirtschaftslobbies gefällt werden – über die Köpfe der BürgerInnen hinweg und zu Lasten der BürgerInnen-Grundrechte. Diese uneingeschränkte Regierungspolitik – ohne effiziente direktdemokratische BürgerInnenkontrolle – ist verkommen zum puren Selbstzweck und zur aufgeblähten Beamtokratie. Der angehäufte enorme Verlust an Sozialkapital aufgrund der laufenden Politskandale ohne Ende ist eine der Negativauswirkungen davon.

Das Volk jedoch ist und bleibt der Souverän jeder funktionierenden Demokratie. Und funktionierende Politik braucht weitestgehenden Konsens mit dem Volksempfinden. Steht das Volk nicht mehrheitlich aus Überzeugung hinter den gesetzlichen Maßnahmen, dann ist die Politik verloren. Es braucht deshalb für 2014 im Lande nichts dringender als ein anwendbares Grundgesetz zur direktdemokratischen Mitbestimmung und Mitentscheidung der BürgerInnen bei Einbringung sowie Bestätigung von Gesetzestexten – auf Landesebene und  auf Gemeindeebene durch Änderung der Gemeindesatzungen.

Die Initiative für mehr Demokratie als überparteiliche Institution setzt sich zusammen mit über 40 Landesvereinen seit 20 Jahren dafür ein, daß eine wirkungsvolle Gesetzesregelung der direktdemokratischen BürgerInnenmitsprache als verfassungsmäßiges BürgerInnen-Grundrecht endlich zum Tragen kommt. Das direktdemokratische Mitentscheidungsrecht soll die Regierungspolitik in ihrer Tragweite unterstützen und entlasten. Das Volk wird in die Verantwortung der gesetzlichen Maßnahmen mit eingebunden.

Dieser Beitrag wurde unter Pressemitteilungen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.