Politische Mehrheit im Regionalrat bei Vorverhandlungen nicht zu Zugeständnissen für bessere Mitbestimmungsrechte auf Gemeindeebene bereit

Initiative für mehr Demokratie, 03.12.2014 – In der Sitzung des Regionalrates wird ab morgen ein Gesetzentwurf der Mehrheit zur Abänderung des Regionalgesetzes zur Gemeindeordnung behandelt. In der Art eines Omnibus-Gesetzentwurfes wird dabei noch eine ganze Reihe weiterer unterschiedlicher Abänderungen vorgeschlagen.
Die Regierungsmehrheit selbst sieht darin keine Gelegenheit zu einer Verbesserung der Mitbestimmungrechte auf Gemeindeebene. Deshalb haben die zwei Abgeordneten der 5Sterne-Bewegung eine Vielzahl von Abänderungsanträgen eingereicht. Die Kernforderungen, deren Annahme Bedingung ist für den Verzicht auf die Behandlung aller Anträge ist, sind:

  • Wie auf Landesebene bei Änderung von Satzungsgesetzen vorgesehen, Einführung der Möglichkeit des bestätigenden Referendums in Bezug auf Änderungen der Gemeindesatzung;
  • Einführung der Satzungsinitiative, also dem Recht der Bürgerinnen und Bürger per Volksabstimmung selbst die Gemeindesatzung zu ändern;
  • Auflistung der vorzusehenden Instrumente der Direkten Demokratie gemäß Autonomiestatut;
  • Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sich vom Bürgermeister mit der Vollmacht ausstatten zu lassen, die Unterschriften ihrer MitbürgerInnen zu beglaubigen;
  • Festlegung einer Höchstgrenze von 20% für ein Beteiligungsquorum;
  • Abhängig von der Gemeindegröße abgestufte Absenkung der nötigen Unterschriftenzahlen und Verlängerung der Sammelzeiten;
  • Einführung der Abstimmung per Brief;
  • Gewährleistung einer neutralen institutionelle Information mit einem Abstimmungsheft;
  • Zulässigkeit aller Anträge auf Volksabstimmung, die die öffentliche Gesundheit betreffen.

Der zuständige Regionalratsassessor Josef Noggler lehnt alle wesentlichen Verbesserungen der Mitbestimmungsrechte ab. Zudem legt er einen Änderungsantrag vor, mit dem eine Kommission eingesetzt werden soll, die über die Zulässigkeit aller Anträge auf kommunaler Volksabstimmungen entscheiden soll. Damit soll über die Zulässigkeit in jenen Fällen vorweg entschieden werden, wo eine Klärung einzig dem Verwaltungs- oder Verfassungsgericht zusteht. Eine Abstimmung, wie sie die Gemeinde Mals durchgeführt hat, soll so in Zukunft verhindert werden. Richtig ist, wenn jetzt die zuständigen Gerichte über die Rechtmäßigkeit der Volksabstimmung in Mals entscheiden. Für die Politik wäre es hingegen viel schmerzloser und bequemer, wenn vorweg eine Kommission mit einem ihr nicht zustehenden Urteil die Abstimmung für nicht zulässig erklärt hätte. Die Initiative für mehr Demokratie wird sich entschieden gegen die Einrichtung einer solchen Kommission einsetzen.
Sie hofft bei der Behandlung der Abänderungsanträge auf die Einsicht ausreichend vieler Regionalratsabgeordneter in die Notwendigkeit einer Verbesserung der Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Gemeindeebene.

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