PM GEBAG-DABAT: Zivilverfahren am Landesgericht Bozen

Interessensgruppe der „Geschädigten der Banken und Gerichte“ in Südtirol fordert öffentliche Verhandlungen und Einhaltung der Europäischen Menschenrechtscharta.

Der Sprecher des vor wenigen Tagen der Öffentlichkeit vorgestellten Bündnisses GeBaG-DaBaT, Thomas Sigmund, fordert die Richter am Landesgericht Bozen auf ab sofort Verhandlungen im Zivilbereich öffentlich zu führen. Die derzeitige Praxis, so Sigmund, zivilrechtliche Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Richterzimmer (Büro des Richters) zu führen, verstößt klar gegen den Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Artikel 6 legt fest, dass „jede Person ein Recht darauf hat, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen (…) von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.“ Laut Sigmund, kann die Öffentlichkeit jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder – soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält – wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde. Diese Ausschlussgründe, so Sigmund, würden in den meisten zivilen Streitigkeiten nicht zutreffen. Schon gar nicht betreffen die Ausschlussgründe Exekutionsverfahren von Liegenschaften, deren Versteigerung ohnehin öffentlich beworben wird. Dennoch wird am Landesgericht Bozen unter Ausschluss der Öffentlichkeit „privat“ verhandelt. Die ständige Verletzung dieses geltenden europäischen Menschenrechtes führt sogar dazu, dass entsprechende zivilrechtliche Entscheidungen – wenn Sie erfolgreich angefochten werden – ihre Wirksamkeit und Gültigkeit verlieren könnten. Problematisch wird diese Situation für die Richter selbst, denn mit der Einführung des Gesetzes Nr. 18 vom 27.02.2015 sind die Richter und Richterinnen selbst zivilrechtlich für ihre Entscheidungen verantwortlich.

In diesem Zusammenhang regelrecht fatal ist auch, dass sogenannte „Beschwerdeverhandlungen“ (ital. „reclami“), also das vom Gesetz vorgesehene Rechtsmittel der Anfechtung einer richterlichen Verfügung (z.B. die Verordnung des Instruktionsrichters, welcher das Erlöschen des Verfahrens erklärt), nicht von einem nächsthöheren Gerichtsgrad (Oberlandesgericht) überprüft werden. Solche Beschwerdeverhandlungen verlassen in Bozen nie das Landesgericht und werden in nicht öffentlicher Sitzung von einem Kollegium bestehend aus drei Richtern überprüft, welche sich aus Richtern der eigenen Strafkammer zusammensetzen. In diesem Sinne überprüfen die Richter desselben Landesgerichtes die Entscheidungen ihrer Kollegen im selben Gerichtsstand. Nachdem es in Bozen keinen regulären nationalen Richterwechsel gibt, treffen in einigen dokumentierten Fällen sogar ehemalige Zivilrichter, welche mittlerweile in die Strafkammer gewechselt sind, in Beschwerdeverfahren wieder auf Verfahren, welche sie bereits als Zivilrichter entschieden haben. Abgesehen davon, dass auch diese Überprüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt, verstößt diese Praxis klar gegen europäisches Menschenrecht, welches vorsieht, dass Gerichte unparteiisch und unabhängig sein müssen. Diese Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, so Sigmund abschließend, sei am Landesgericht Bozen nicht gegeben.

GeBaG-DaBaT sammelt derzeit sämtliche Fehlentscheidungen der Südtiroler Richterschaft und bereitet mit verschiedenen Fachanwälten Klagen vor der Europäischen Gerichtsbarkeit vor, um garantierte geltende Europäische Menschenrechte durch- und umzusetzen. Interessierte und Betroffene in der Bevölkerungen, welche ähnliche schlechte Erfahrungen mit der Bozner Gerichtsbarkeit gemacht haben, können sich sofort an folgende Kontaktadresse wenden: gebag-dabat@hotmail.com

Für die Richtigkeit Pressemitteilung

Thomas Sigmund
Sprecher der Interessensgemeinschaft
19.10.2016

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