INFO Bruneck: Speedcheck -Boxen

07.11.2016

Die Ortspolizei informiert: Speedcheck-Boxen | Mitteilungen und Pressemitteilungen – Stadtgemeinde Bruneck | Stadtgemeinde Bruneck

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Die Kontrollen werden mit einer fixen Beschilderung angekündigt und erfolgen kontinuierlich. Die Speedcheck-Box dient also nicht nur als Attrappe. Durch die Speedcheck-Boxen wissen die Verkehrsteilnehmer nicht, ob und an welcher Position gerade eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wird. Dadurch kann effektiv und längerfristig eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden.

Wie funktioniert die Kontrolle mittels Speedcheck-Box?
Die Ortspolizei baut in jeweils einer der aufgestellten Speedcheck Boxen ihr Geschwindigkeitsmessgerät ein. Dieses funktioniert als Autovelox, d. h. die Fahrzeuge werden von einer Kamera erfasst. Nach Ende der Kontrolle baut der Polizeibeamte das Messgerät wieder ab, sichert die Daten und installiert es erneut in einer der anderen Speedcheck-Boxen.
ACHTUNG: Der Übertreter wird hier nicht direkt angehalten, sondern die Verwaltungsstrafe wird anhand vom Kennzeichen dem Eigentümer des Fahrzeugs zugeschickt. Falls ein Punkteabzug vorgesehen ist, muss der Eigentümer erklären, wer sich zur beanstandeten Zeit am Steuer seines Fahrzeugs befand. Fehlt diese Erklärung folgt eine Zusatzstrafe von 286 Euro, ohne Abzug von Führerscheinpunkten.

Was ist der Unterschied zu einer „normalen“ Geschwindigkeitskontrolle?
Ohne Speedcheck-Box werden Geschwindigkeitskontrollen mit dem so genannten Telelaser durchgeführt. Dabei wird der Fahrzeuglenker sofort nach festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung von der Polizeistreife angehalten und das Vorhaltungsprotokoll ausgestellt.

Geldstrafen und Punkteabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen
Generell gilt eine Toleranz von 5 km/h. Somit ist etwa in einer 50er Zone eine Geschwindigkeitsübertretung erst ab 56 km/h feststellbar. Diese Toleranz mit berücksichtigt gilt grundsätzlich Folgendes:

km/h-Übertretung bis 10 km/h, Geldstrafe 41,00 €, kein Punkteabzug
km/h-Übertretung von 11 bis 40 km/h, Geldstrafe 169,00 €, minus 3 Punkte
km/h-Übertretung von 41 bis 60 km/h, Geldstrafe 531,00 €, minus 6 Punkte,Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten
km/h-Übertretung über 60 km/h, Geldstrafe 828,00 €, minus 10 Punkte, Führerscheinentzug von 6 bis12 Monaten.

Die angegebenen Beträge gelten bei Bezahlung innerhalb von 60 Tagen. Der 30%ige Skonto bei Bezahlung innerhalb von fünf Tagen ist nur in den ersten beiden Fällen vorgesehen. In den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 7 Uhr erhöhen sich die Strafen um ein Drittel. Für Führerscheinneulinge gilt ein längerer Führerscheinentzug und der Punkteabzug verdoppelt sich.

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