Schlosskurvengarage: Brief 2 an Gemeindeverwaltung, 01.04.2011

An Herrn BM Tschurtschenthaler, z.K. DDr. Alexander Steiner, Bruneck, 01.04.2011

Betrifft: Bau Parkgarage

Sehr geehrter Herr BM Tschurtschenthaler ,

nehmen Bezug auf das heute mit Ihnen und DDr. Steiner und im Beisein von Sternbach geführte Gespräch und möchte Ihnen Folgendes bestätigen: Die Fraktionsverwaltung räumt der Stadtgemeinde ein Erbbaurecht für die Dauer von 50 Jahren auf dem Fraktionsgrund für den Bau einer Parkgarage in der Schlossbergkurve ein. Je nach Vorgehensweise bei der Verwirklichung kann dieses Erbbaurecht auch an Dritte übergehen.

Die jährliche  Vergütung (oder auch einmalige) sollte in etwa an die Vergütung für die  zur Verfügungstellung von Flächen in den sog. „blauen Zonen“ gebunden werden, wobei die Vergütung für den heutigen Parkplatz in der Schlossbergkurve zugrunde gelegt werden kann.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorsteher

Walter Harpf

Dieser Beitrag wurde unter Bruneck abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.