Ein Gegengewicht zur Übermacht der Landesregierung – Macht braucht Kontrolle: Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung

Ergebnis des 5. Bürgerforums vom 10. Juni in Bruneck
Initiative für mehr Demokratie, 13.06.2011

Das vorläufig letzte der fünf Bürgerforen zu den zentralen Elementen einer Regelung der Direkten Demokratie hatte die Möglichkeit von Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung zum Thema. Mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutierten die Vertreter der BürgerUnion (Andreas Pöder), der Freiheitlichen (Roland Tinkhauser), der Grünen (Hans Heiss), der Süd-Tiroler Freiheit (Sven Knoll) und der SVP (Maria Hochgruber Kuenzer).

Stephan Lausch von der Initiative für mehr Demokratie konzentrierte einleitend die Aufmerksamkeit auf drei Fragen:

1. Mit welchem direktdemokratischen Instrument sollen BürgerInnen
2. und über welche Verwaltungsakte soll abgestimmt werden können?
3. Und, soll es auch möglich sein über Verwaltungsakte nur in einer oder in wenigen Gemeinden abzustimmen, die von diesem Beschluss betroffen sind?

Alle politischen Vertreter waren sich einig, dass Volksabstimmungen auch über Gegenstände möglich sein sollen, die in der Zuständigkeit der Landesregierung liegen. Über zu viel entscheidet mittlerweile die Landesregierung. Allen war auch klar, dass es dafür klare Regeln braucht.

Es wäre zum Beispiel in mehrfacher Hinsicht problematisch über Verwaltungsakte abzustimmen, die schon umgesetzt werden. Es soll aber auch deren Umsetzung nicht unnötig verzögert werden. Deshalb bietet sich dafür nicht das Instrument des abschaffenden, sondern des echten oder in Italien als das bestätigende bekannte Referendum an. Innerhalb einer sehr kurzen Frist (z. B. zwanzig Tage) kann damit, nach Beschlussfassung durch die Landesregierung, ein Antrag auf Referendum gestellt werden. Damit tritt der Beschluss vorerst nicht in Kraft, so dass innerhalb von drei Monaten mittels Unterschriftensammlung das Recht auf die Durchführung des Referendums erwirkt werden kann. Wenn die nötigen Unterstützungsunterschriften zusammen kommen, dann entscheidet das Volk, ob der Beschluss in Kraft tritt oder nicht.

Damit ist klar, dass ein Gesetz zur Direkten Demokratie auf der klassischen Unterscheidung zwischen Referendum und Volksinitiative aufbauen muss. Mit dem Referendum können die Bürgerinnen und Bürger über eine Entscheidung ihrer politischen Vertretung befinden, mit der Volksinitiative hingegen eigene Vorschläge zur Abstimmung bringen. Ersteres muss schnell mit niederen Hürden anwendbar sein, für eine Initiative hingegen braucht es mehr Zeit zur Bekanntmachung eines neuen Vorschlags und kann dafür auch mehr Zustimmung erforderlich sein. Eine solche Unterscheidung kennt der SVP-Gesetzentwurf nicht.

Einig war man sich im Weiteren darüber, dass es unzulässig einschränkend wäre, so zukunftsbestimmende Beschlüsse der Landesregierung, wie zum Beispiel die Fachpläne zum Landesraumordnungsplan (Verkehrs-, Sportstätten-, Schotterabbauplan usw.), nicht einem Referendum unterwerfen zu können, nur weil sie nicht unmittelbar mit Kosten verbunden sind. Eine solche Hürde sieht aber in kaum je erreichbarer Höhe von 1% des Landeshaushaltes der SVP-Gesetzentwurf vor. Für die Initiative f. m. D. müssen hingegen alle Beschlüsse der Landesregierung, die von allgemeinem und Landesinteresse sind, referendumsfähig sein.

Und Drittens: Da die Beschlüsse der Landesregierung immer wieder ausschließlich einzelne Gemeinden betreffen, muss es möglich sein, dass die Referenden darüber nur in diesen Gemeinden stattfinden. Es macht keinen Sinn, dass über die Umfahrungsstraße einer Gemeinde im ganzen Land abgestimmt wird. Eine Entscheidung, wie die zum Flugplatz als eine Infrastruktur für das ganze Land, muss hingegen der gesamten stimmberechtigten Bevölkerung zur Abstimmung freistehen.

Was die Art der Regelung der Direkten Demokratie betrifft, stellte Stephan Lausch abschließend fest, so ist deren strenge Wirksamkeit die beste Garantie dafür, dass die politische Vertretung ihren Beschlüssen eine ernsthafte Konsenssuche in der Bevölkerung vorangehen lässt. Damit ist Direkte Demokratie wirksam, ohne dass sie unmittelbar zur Anwendung kommt.

Dieser Beitrag wurde unter Pressemitteilungen abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.