Treue Hände (mani pulite?) Kommentar Roland Tinkhauser

Stellungnahme zum Kommentar „Billige Eitelkeit“ – Südtiroler Wirtschaftszeitung, Nr. 25/11, S. 1

Zwischen dem Gesetzentwurf der SVP und unserem gibt es zwei grundlegende Unterschiede. Der Gesetzentwurf der SVP regelt im Bezug auf die Offenlegung von Treuhandanteilen rein gar nichts – aber schon überhaupt nichts. Dies aus folgendem Grund:Der Entwurf der SVP sieht vor, dass nur zum Zeitpunkt der Konzessionsvergabe durch die Landesregierung entweder keine Treuhandgesellschaft in einer Betreibergesellschaft sein darf oder dass die Treuhandanteile zu diesem Zeitpunkt offen gelegt werden müssen. Was heißt zum Zeitpunkt der Konzessionsvergabe? Das heißt, dass eine Treuhandgesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt – und das ist der Normalfall – einsteigen kann und nichts offen legen muss! Unser Gesetzentwurf regelt auch dieses Schlupfloch.

Zum zweiten ist unser Gesetz im Beisein der Rechtsämter des Landtages und der Landesregierung im Ausschuss verabschiedet worden. Deshalb kann es weder ein rechtliches Problem geben, noch ist es fragwürdig, wenn die Politik bereits bestehende Treuhandgesellschaften zur Offenlegung zwingt.

Vielmehr handelt es sich dabei um ein von der SVP in die Welt gesetztes Gerücht, damit die bisherigen Treuhandanteile im Trockenen bleiben können. Auch hier sollte man nicht alles unhinterfragt übernehmen.

Unser Gesetz hat absolut nichts mit billiger Eitelkeit oder Wählerstimmen zu tun. Deshalb verwehre ich mich gegen solche Mutmaßungen.

Roland Tinkhauser
24.06.2011

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