Grüne: Michl Ebners verschleierte Beteiligungen

Michl Ebner, Handelskammer-Präsident und Athesia-Vorsitzender, ist 2006-2010 über Treuhandgesellschaft an Tappeiner-Verlag beteiligt und verschweigt anschließend neuen Besitzwechsel. Kammer und Öffentlichkeit können einen solchen Rechtsbruch nicht dulden: Konsequenzen sind überfällig!

Der Athesia-Präsident und vormalige Europa-Parlamentarier Michl Ebner ist seit Juni 2008 Präsident der Handelskammer Bozen. In dieser Funktion hat er auch das Handelsregister und seine rechtmäßige Führung zu überwachen. Bereits vor der Wahl Ebners 2008 war Athesia in diesen wichtigen Belangen säumig, da das Verzeichnis der Aktionäre seit 1999 nicht mehr hinterlegt worden war. Nur mit größer Mühe konnten Athesia und der designierte Präsident unmittelbar vor der Wahl zur Vorlage der Liste veranlasst werden.
Nun liegt ein noch weit krasserer Fall von Rechtsbruch im Bereich der Verflechtung von Verlagen und der notwendigen, gesetzlich gebotenen Transparenz vor, der den Handelskammer- und Athesia-Präsidenten Michl Ebner unmittelbar betrifft. Aus der Überprüfung der Handelskammer-Register geht folgender Sachverhalt zweifelsfrei hervor, auf den bereits in der Tagespresse ausführlich hingewiesen wurde.
Verschwiegener Treuhänder: Der in Lana ansässige Verlag Tappeiner hat seit 2006 einen Miteigentümer in Gestalt der Innsbrucker Treuhand PEG, die 60% des Kapitals hält. Hinter dieser Treuhandbeteiligung verbirgt sich jedoch der Verlag Athesia, der damit auch einen zweiten wichtigen Verlag im Lande kontrolliert. Diese Verflechtung hat Athesia niemals öffentlich bekannt gegeben, sondern auch bei Ausschreibungen des Landes, an der beide Verlage teilnahmen, wohlweislich verschwiegen. Dies, obwohl aufgrund der neuen Vergabeordnung Unternehmen, die sich bei solchen Wettbewerben bzw. Ausleseverfahren beteiligen, verpflichtet sind, die Behörde unmittelbar darauf aufmerksam zu machen, dass zwei oder mehrere Konkurrenten untereinander verbunden sind. Zumindest in sechs Fällen haben sich Athesia und Tappeiner in den letzten Jahren an Ausschreibungen um Buch- und Publikationsprojekte des Landes beteiligt, ohne ihre Verflechtungen offen zu legen. Diese Fälle haben die Unterfertigten aufgrund einer Landtagsanfrage erhoben; sie sind lückenlos dokumentiert.
Verschwiegener Besitzwechsel: Inzwischen hat sich die Situation der Intransparenz um die Treuhandschaft-Beteiligung von Athesia an Tappeiner weiter zugespitzt. Zu Jahresende 2010 ist die Innsbrucker Treuhand PEG, hinter der Athesia steht, nicht mehr zu 60% an Tappeiner beteiligt. Dies wurde der Innsbrucker Handelskammer zum 31. 12. 2010 bekannt gegeben, der Ausstieg von PEG bei Tappeiner ist also in Tirol offenkundig. Nicht geklärt ist vorerst, wer anstelle von PEG 60% der Anteile an Tappeiner übernommen hat. Trotz des Ausstiegs trat jedoch ein PEG-Vertreter bei der Gesellschafterversammlung von Tappeiner am 29. 4. 2011 auf, ganz so, als wäre er weiterhin Eigentümer. Das Protokoll der Versammlung liegt als Teil der Jahresabschlusses 2010 im Handelsregister vor. Das Verschweigen des bereits vollzogenen Eigentümerwechsels ist ein Rechtsbruch, da es Rechts- und Eigentümerverhältnisse vortäuscht, die in Wahrheit nicht mehr gegeben sind. Verantwortlich für das gesetzeswidrige Verschweigen sind Athesia und ihr Präsident Michl Ebner als faktische Eigentümer der bisherigen Beteiligung bei PEG. Ihre Pflicht wäre es zuallererst gewesen, dem Verlag Tappeiner die neue Rechtssituation bekannt zu geben.
Ein doppelter Rechtsbruch: Nachdem die Beteiligung von Athesia bei Tappeiner bis jetzt über den Umweg der PEG verdeckt wurde, wird nun der Ausstieg von PEG bei Tappeiner verschwiegen und ein Fortbestehen der PEG-Beteiligung faktisch vorgetäuscht, obwohl Athesia oder Ebner den 60-%-Anteil an Tappeiner inzwischen wahrscheinlich selbst und unmittelbar hält.
Der dritte und größte Skandal ist jener, dass Handelskammer-Präsident Michl Ebner, offiziell zum Wächter über das Handelskammer-Register und damit über transparente Verhältnisse berufen, diese Täuschungsmanöver in vollem Bewusstsein ihrer Ungesetzlichkeit deckt. Gerade ein HK-Präsident, der seiner institutionellen Pflicht im Interesse aller Wirtschaftstreibenden genügen muss, darf sich und die Unternehmen, an denen er maßgeblich beteiligt ist, niemals hinter Treuhandgesellschaften verstecken! Er unterliegt in seinen unternehmerischen Aktivitäten vielmehr einem besonderen Transparenzgebot.
Das Verschweigen von Verflechtungen und das Vortäuschen von Eigentumsverhältnissen sind keine Kavaliersdelikte! Sie gipfeln darüber hinaus im faktischen Amtsmissbrauch des Präsidenten der Handelskammer, dessen kalkuliertes Ausnutzen seiner Position nun einen Gipfel erreicht hat. Ebner kann seine Position nicht zum Versteck- und Falschspiel mit Treuhandgesellschaften missbrauchen. Neben der gerichtlichen Verfolgung und Ahndung des massiven Rechtsbruchs muss der Rücktritt von Michl Ebner als Präsident der Handelskammer die selbstverständliche und unmittelbare Konsequenz sein. Sollte der Abgang nicht aus eigener Entscheidung erfolgen, ist der Rat der Handelskammer dazu aufgerufen, seiner Verantwortung nachzukommen und Michl Ebner des Amtes zu entheben.

Die Grünen haben bereits vor der Wahl von Michl Ebner im Juni 2008 vor den Folgen gewarnt und auf bestehende Interessenkonflikte nachdrücklich hingewiesen. Die Grünen haben schon 2008 die Frage des Rücktritts aufgeworfen und verweisen auf die Verantwortung der institutionellen Organe der Handelskammer und des Gerichts. Um einen Spruch von Michl Ebner bei seinem Abgang als EU-Parlamentarier 2009 zu zitieren: „It’s time to go!“

23.08.2011
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

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