Warum nicht in Südtirol die wirksamen Regeln zur Direkten Demokratie, die die SVP für Italien will?

Presseaussendung der Initiative für mehr Demokratie, 24.10.2011

Die Initiative für mehr Demokratie ist sehr erstaunt, dass zwei Senatoren der SVP, Oskar Peterlini und Manfred Pinzger in Rom einen Verfassungsgesetzentwurf zur Reform der Direkten Demokratie weiterbringen, den die Initiative bestens unterschreiben könnte, während die SVP im Südtiroler Landtag hinter einem Gesetzentwurf dreier ihrer Exponenten steht, der in vielen Punkten keine brauchbare Anwendbarkeit garantiert und deshalb von der Initiative für mehr Demokratie entschieden abgelehnt wird.

So sieht der Gesetzentwurf von Peterlini die Einführung des bestätigenden/ablehnenden Referendums über alle Gesetze, die das Parlament beschließt vor und damit das Herzstück der Direkten Demokratie. Es garantiert, dass kein Gesetz gegen den Willen einer Mehrheit in der Bevölkerung in Kraft treten kann. Diese Form des Referendums ist, so wie im Gesetzentwurf Peterlini/Pinzger vorgesehen, zusammen mit der Volksinitiative ein Grundpfeiler der Direkten Demokratie. Dieses Kontrollrecht verweigert die SVP den Südtirolern weiterhin in ihrem Landesgesetzentwurf. Auch die im Gesetzentwurf von Peterlini vorgesehenen Hürden sind akzeptabel – obwohl auch dieser kein Beteiligungsquorum vorsieht – ganz im Unterschied zu jenen, mit denen der Gesetzentwurf von Schuler und Pichler Rolle, jede Anwendbarkeit unterbindet.

Die Initiative für mehr Demokratie fragt sich, wie ein und dieselbe Partei in einer Sache so grundverschiedene Positionen vertreten kann. Die Antwort wird wohl sein, dass Direkte Demokratie auf nationaler Ebene die Handlungswillkür der politischen Vertretung in Südtirol, das zu tun, was sie will, unabhängig davon, was das Volk will (siehe Flugplatz, Direkte Demokratie usw.), kaum einschränken würde, während eine gut ausgeformte und funktionierende Direkte Demokratie auf Landesebene, dieser sehr wohl ein Ende setzen würde.

Nicht nur hat die SVP-Führung nach der Volksabstimmung 2009 den Willen der Bevölkerung missachtet, indem sie den Gesetzentwurf, der von 83 % der Abstimmenden angenommen worden war, nicht zur Arbeitsgrundlage für ein neues Landesgesetz gemacht hat. Sie nutzt nicht einmal die Gesetzesarbeit aus ihren eigenen Reihen, wenn diese nicht nur national eine gute Mitbestimmung ermöglichen würde, sondern auch auf Landesebene.

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