Stadtmarketing und Gemeinderat

Überlegungen und Vorschläge zur Beziehung Förderkomitee Stadtmarketing Bruneck – Gemeinderat

Dokument der Grünen Ratsfraktion zum Tagesordungspunkt „Stadtmarketing Bruneck, Rückblick und Ausblick“, Gemeinderatssitzung 24.10.2011

Das „Förderkomitee Stadtmarketing Bruneck“ ist eine „Unterorganisation“ der Gemeindeverwaltung und wird als solche auch auf der offiziellen Homepage der Gemeinde unter den Kommissionen gelistet. Seine Tätigkeit wird mit Gemeindegeldern getragen oder unterstützt.

Die Tätigkeit des Stadtkomitees befasst sich, auch nach eigenen Absichtserklärungen, direkt oder indirekt mit dem Gesamtbild, das unsere Stadt nach „außen und innen“ ergibt und möglichst vermitteln sollte. Dabei überwiegt allerdings eindeutig das „außen“ und wirtschaftliche Interessen bilden zweifelsohne die Hauptmotivation.

Eine sorgfältige Analyse des Istzustandes und eine Kursbestimmung für die Zukunft in Bezug auf das Ansehen (Image) und die Bedürfnisse unserer Stadt muss jedoch in erster Linie vom Gemeinderat wahrgenommen werden, da dieser als gewähltes Gremium die Vertretung der unterschiedlichsten kulturellen und sozialen Interessen und Wahrnehmungen der Brunecker Bevölkerung darstellt.


Der Gemeinderat muss kontrollieren und sicherstellen, dass grundsätzlich das Allgemeinwohl bedient wird. So sollten z. B. die Vorteile bestimmter Marketinginitiativen nicht nur einer Wirtschaftskategorie zugutekommen, während die Allgemeinheit gleichzeitig eventuelle negative Auswirkungen zu tragen hat.

In diesem Sinne verstehen wir das „Förderkomitee Stadtmarketing Bruneck“ als vorbereitende Kommission für den Gemeinderat und nicht als unabhängigen Verein. Seine großteils (nicht durchwegs) auch nach unserer Einschätzung wichtige Arbeit kann als Entlastungsmaßnahme für den Gemeinderat gesehen werden – sie darf aber, wie schon erwähnt, die Auseinandersetzung von Seiten des Ge-meinderates mit dem Image Brunecks nicht ersetzen. Ein reine „Kenntnisnahme“ des vom Komitee erarbeiteten Konzepts und Programms ist nicht ausreichend. Die Abstimmungsmehrheiten im Gemeinderat tragen die primäre Verantwortung für die Entwicklung unserer Stadt.

Deshalb wünschen wir folgende Regelungen:

Die Ernennung der Mitglieder des Stadtkomitees muss transparent und gut begründet sein. Sie sollte grundsätzlich, wie die Besetzung anderer Gemeindekommissionen, durch den Gemeinderat erfolgen. Ohne auf das Vorschlagsrecht und die Anzahl der Mitglieder einzugehen – diese und andere Fragen müssen gemeinsam geklärt werden – sollte folgendes berücksichtigt werden:

Nicht nur die wirtschaftliche Qualifikation, sondern vor allem auch die kulturelle Vielfalt und Ausrichtung der Kandidaten ist zu berücksichtigen. Auch die politische Minderheit ist in die Ernennung der Mitglieder einzubeziehen und soll eine Vertretung benennen, da sie ebenso im kulturellen Bereich durch alternative Vorstellungen eine Bereicherung darstellen kann.

Der jährliche Tätigkeitsplan und der zugeordnete Finanzhaushalt des Förderkomitees muss vom Gemeinderat genehmigt und nicht nur zur Kenntnis genommen werden. Ebenso muss eine ernsthafte Evaluation der vergangenen Tätigkeiten im Gemeinderat erfolgen.

Der notwendige Ablauf dazu könnte folgender sein: In einer Gemeinderatssitzung wird das abgelaufene Tätigkeitsjahr unter wirtschaftlichen, aber auch kulturellen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten evaluiert. Das Konzept für die Zukunft wird von Vertretern des Stadtkomitees vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Gibt es keine Änderungswünsche, wird über den Aktionsplan anschließend abgestimmt. Wird die Vertagung der Abstimmung auch nur von einem Ratsmitglied gewünscht, wird erst in der darauffolgenden Versammlung, nach einer Zeit der Reflektion und nachdem gegebenenfalls auf gewünschte Änderungen eingegangen wurde, abgestimmt. Den Gemeinderäten wird somit auf Wunsch ausreichend Zeit eingeräumt, sich mit dem vorgestellten Konzept tiefergehend zu befassen.

Inwieweit und in welchen Bereichen dem Förderkomitee vollständige Autonomie zugestanden werden kann, kann von Jahr zu Jahr auf Ansuchen des Komitees festgelegt werden.

Notwendige programmatische Kurskorrekturen und Beitragsvergaben unterm Jahr müssen ebenso vom Gemeinderat genehmigt werden.

Die obigen Vorschläge zielen nicht auf die „Verkomplizierung“ der bestehenden Regelungen ab, sondern sollen, wie in der Einleitung erklärt, einer Aushöhlung grundlegender Zuständigkeiten des Gemeinderats entgegenwirken – Zuständigkeiten, für die dieser letztlich im ideellen Sinn zur Verantwortung gezogen werden kann, wird und soll!

Bruneck, 24. 10. 2011
Für die Grüne Ratsfraktion
Georg Peintner

Anmerkung:
Wir bitten Sie, obige Anregungen und Vorschläge zu studieren. Vielleicht ist es möglich, gemeinsam eine entsprechende Geschäftsordnung auszuarbeiten und diese einvernehmlich zu beschließen. Andernfalls werden wir demnächst einen entsprechenden Beschlussantrag vorlegen.

 

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