Auch mit neuem SVP-Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie keine Volksabstimmung zur Flugplatzerweiterung

Pressemitteilung Initiative für mehr Demokratie, 12.12.2011

Die Landesregierung hat beschlossen, die Landebahn des Bozner Flugplatzes zu verlängern. In diesem Zusammenhang stellen die Initiative für mehr Demokratie und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fest, dass auch der von der SVP als besseres Gesetz zur Direkten Demokratie gepriesene und derzeit im Gesetzgebungsausschuss des Landtages behandelte Gesetzentwurf, keine Möglichkeit bieten würde, diesen Beschluss der Landesregierung einer Volksabstimmung zu unterwerfen – genausowenig wie das geltende Landesgesetz.
Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung sind in diesem Gesetzentwurf nur vorgesehen, sofern sie Kosten von mehr als einem Prozent des Landeshaushaltes, also Kosten von mehr als 52 Millionen Euro beinhalten. Das liegt weit über den Kosten für den jetzt beschlossenen Flugplatzausbau.

Wäre diese Bedingung auch erfüllt, dann könnte, würde jetzt ein Antrag eingereicht, dieser Beschluss erst 2014 zur Volksabstimmung kommen. Dazu müssten in einem ersten Anlauf 8.000 und dann zusätzlich 38.000 beglaubigte Unterschriften innerhalb von nur zwei Monaten gesammelt werden. Abgesehen von der unerreichbar hohen Hürde, ist das eine absurde Regelung, wenn man bedenkt, dass es bei Verwaltungsbeschlüssen wichtig ist, nötigenfalls sehr schnell einen direktdemokratischen Entscheid der Bevölkerung zu erhalten.

Dem gegenüber sieht der Gesetzentwurf der Initiative für mehr Demokratie vor, dass ein solcher Beschluss der Landesregierung auf Antrag von 200 Personen für fünfundvierzig Tage nicht in Kraft tritt und innerhalb dieser Frist 7.500 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer beglaubigten Unterschrift das Referendum darüber erwirken können.

Die Initiative für mehr Demokratie und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz verlangen, dass die gesamte Bevölkerung in einer vom Landtag zu beschließenden Volksbefragung die Möglichkeit erhält, der politischen Vertretung sagen zu können, welchem der beiden jetzt im Landtag behandelten Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie sie den Vorzug gibt.

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