Gemeinderat/Fraktion Bruneck. Leserbrief Walter Harpf: Die Raubritter könnten Schule machen

Die Fraktionsverwaltung Bruneck Ort ist gleich wie die Gemeinde Bruneck eine öffentliche Körperschaft und der Gemeinde nicht hierarchisch untergeordnet. 

Aus diesem Grund wäre es auch der Fraktionsverwaltung bzw. dem Fraktionspräsidenten möglich von heute auf morgen mit einem formellen Akt festzustellen, dass z.B. der Rathausplatz, da vorwiegend von Bürgern der Stadt Bruneck und Mitgliedern der Fraktion Bruneck Ort genutzt, in das öffentliche Gut der Fraktionsverwaltung einzuverleiben ist, so wie es umgekehrt Teile der Gemeindeverwaltung gerne mit Fraktionsparzellen machen würden.

Ergo wäre der Grundbuchsführer bzw. Grundbuchrichter, unabhängig davon ob das nun stimmt oder nicht, dazu gezwungen den Akt durchzuführen und den Rathausplatz – in Erwartung der Abwicklung des gerichtlichen Streitgesprächs – in das öffentliche Gut der Fraktion Bruneck Ort zu übertragen.

Walter Harpf

veröff. TZ, 241211

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