PM AST: Zweck der E66: Transitstrecke!

Presseaussendung der Arge Stop Transit (Bereich Kärnten, Ost- und Südtirol)

27-01-2012

*Neuer Beweis durch das österreichische Verkehrsministerium, dass die angeblichen „Ortsumfahrungen“ an der B100 in Osttirol und Kärnten tatsächlich nur dem Ausbau der Ost-West-Transitroute E66 dienen*

Trotz aller Vernebelungsversuche von manchen Tiroler Landespolitikern und Exponenten der Straßenbauverwaltung, die den Anwohnern an der B100 in Kärnten und Osttirol die Ausbauvorhaben an der B100 als Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung vom bestehenden Durchzugsverkehr verkaufen  wollen, bestätigt ein aktuelles Dokument des Verkehrsministeriums neuerdings die immer wieder geäußerten Befürchtungen der Transitgegner, dass diese Ausbauten tatsächlich dem Ausbau der Europastraße E66 dienen sollen. Europastraßen sind laut AGR-Abkommen von Genf 1975 „Hauptstraßen des internationalen Verkehrs“(1). Österreich hat zwar das AGR-Abkommen 1976 unterzeichnet, allerdings unter dem Vorbehalt der Ratifikation. Da das österreichische Parlament das Abkommen aber nicht ratifiziert hat, ist laut dem ehemaligen Außenminister Wolfgang Schüssel (2) Österreich nicht Vertragsstaat des Abkommens und das Abkommen daher für Österreich nicht rechtsverbindlich. Trotzdem tun Politik und Straßenbauverantwortliche in Tirol und Wien de facto so, als ob dieses Abkommen in Österreich rechtlich verbindlich wäre, und bauen die B100 gemäß den Normen für Europastraßen als Ost-West-Transitroute aus.

Im Kapitel 6.1*„Ausbauübersicht der Europastraßen“ *im Bericht des *Verkehrsministeriums vom Jänner 2012* (Statistik Straße & Verkehr) wird die B100 (Staatsgrenze bei Sillian bis Lendorf bei Spittal) ausdrücklich als Teilstrecke der E66 definiert. Es werden auch die weiterführenden Teilstrecken der E66 bis zur ungarischen Grenze bei Heiligenkreuz aufgelistet.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Statistik Straße & Verkehr , Jänner 2012
Soll als nächstes Teilstück der E66 eine Umfahrung Lienz dienen?

Mit freundlichen Grüßen

Arge Stop Transit
Bereich Kärnten, Ost- und Südtirol
9907 Tristach
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(1) Das AGR-Abkommen Genf 1975 zielt nicht nur auf die bloße Bezeichnung von Straßen als Europastraßen ab, sondern spricht im Vorwort von „…. der Notwendigkeit, den internationalen Straßenverkehr zu erleichtern und zu entwickeln…“ und von der Notwendigkeit „… einen koordinierten Plan für den Bau und Ausbau von Straßen vorzusehen, die den Erfordernissen des internationalen Verkehrs entsprechen.“

(2) Ex-Außenminister Wolfgang Schüssel beantwortete eine
parlamentarische Anfrage eines Salzburger Nationalratsabgeordneten zur Einstufung der Loferer Bundesstraße B312 als Europastraße wortwörtlich so: „In Ermangelung einer Ratifikation zählt Österreich nicht zu den Vertragsparteien des AGR. Somit hat dieses Übereinkommen keinerlei rechtliche Auswirkungen auf Österreich ..“

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