Skigebietprojekte Sexten: Ausgetrickst

TZ, 150212
In einer Woche entscheidet das Verwaltungsgericht, ob die Skigebiete Helm und Rotwand miteinander verbunden werden dürfen. Oder auch nicht. Denn: Mit einem juridischen Trick wurde der Rekurs der Umweltverbände seines Inhaltes beraubt.
von Silke Hinterwaldner

Hanspeter Stauder ist fassungslos. Der Bürgerlistler aus Sexten kann und will nicht glauben, was an den Hängen vor seiner Haustür passiert. Seit vielen Jahren kämpft er gegen den massiven Ausbau der Skigebiete. Der Rekurs gegen den Zusammenschluss von Helm und Rotwand hat in ihm Hoffnungen geweckt. Immerhin: Das Verwaltungsgericht hatte eine Aussetzung der Arbeiten verfügt, am 22. Februar wird es zum Hauptverfahren kommen.
Und jetzt das! Die Landesregierung hat am Montag alle seine Hoffnungen mit einem Schlag zunichte gemacht. Sie hat kurzerhand jenen Beschluss annulliert, auf den sich der Rekurs des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz bezieht. Damit wird dem Verfahren ganz einfach die Grundlage entzogen.
Des einen Leid ist des anderen Freud. Anwalt Dieter Schramm vertritt die Sextner Liftgesellschaft im Kampf gegen die Umweltschützer. Er sagt: „Es liegt ein neues Projekt vor, in dem viele Verbesserungen vorgenommen worden sind.“ In seiner neuen Form sei es durchaus verträglich für die Landschaft. Schließlich habe man sich an jene Punkte gehalten, die von der Gutachterin aus Wien beanstandet worden sind. Wer anderer Meinung ist, kann es noch einmal mit einem Rekurs versuchen. Das ganze Procedere muss dann wieder von vorn beginnen.
Zur Erinnerung: Seit Jahren versucht die Sextner Dolomiten AG die beiden Skigebiete Helm und Rotwand miteinander zu verbinden. Dafür hat sie ein Projekt vorgelegt, das zwei Skilifte vorsieht und zwei Pisten. Dieses Projekt hat die Landesregierung im ersten Anlauf genehmigt (siehe Kasten). Aber nachdem das Verwaltungsgericht die Arbeiten vor nunmehr eineinhalb Jahren blockiert hat, suchten die Sextner Liftbauer nach einem Ausweg. Kurzerhand haben sie eine Bergstation gestrichen und einige andere Anpassungen gemacht, um so der Gemeinde ein neues Projekt vorlegen zu können. Dieser Plan ging auf. Die Gemeinde Sexten genehmigte das Projekt Ende Dezember. Am Montag hat die Landesregierung nachgezogen.
Jetzt bleibt zwar der Termin für die Verhandlung am Verwaltungsgericht aufrecht, aber inhaltlich hat sich einiges verändert. „Der Rekursgegenstand ist weggefallen“, erklärt Anwalt Schramm, „insofern gibt es keinen Anlass mehr, hier eine Entscheidung zu treffen.“ So einfach kann man sich unliebsame Rekurse vom Hals schaffen.

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