ORF.at: Wissenswertes über neue Nutzungsbestimmungen bei Google

Google: Neue Nutzungsbestimmungen – Alle Daten werden vereint
Was dagegen tun? Tipps von Datenschützern

Doch kann der einzelne Nutzer gegen Googles Datenhunger vorgehen oder diesen zumindest eindämmen? Eine sinnvolle Maßnahme ist das Abschalten der Suchhistorie, einer Liste aller jemals besuchten Websites, bevor die neuen Datenschutzregeln am 1. März 2012 in Kraft treten, wie die Datenschützer der Electronic Frontier Foundation raten.

Die „Webhistory“ kann nach dem Einloggen unter der Adresse https://www.google.com/history eingesehen und mit einem Klick auf „Gesamtes Webprotokoll entfernen“ gesammelt gelöscht und deaktiviert werden. Dann weiß Google nur noch recht wenig über den Einzelnen, denn über jede angewählte und hier gespeicherte Internetseite, schätzt Google die Interessen des Nutzers, um passende Anzeigen zu schalten.

Die EFF weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Google auch bei abgeschalteter Webhistory weiter Daten über den Nutzer sammelt. Diese werden jedoch nicht mit anderen Diensten verknüpft und müssen nach 18 Monaten teilweise anonymisiert werden. Bei aktivierter Webhistory bleiben sie „unendlich lang“ gespeichert.

Cookies und interessenbezogene Werbung

Des Weiteren kann man im jeweiligen Browser einstellen, keine „Cookies“ mehr zuzulassen oder diese bei Beenden des Browsers zu löschen. Denn über diese dauerhaft im Browser verankerten Cookies zieht Google Rückschlüsse auf Alter und Geschlecht des Nutzers, um passende Werbung einzublenden.

Im Google Dashboard kann jeder Nutzer mit Google-Konto nachschauen, welche Daten Google über einen gespeichert hat. Über den Anzeigenmanager kann das automatisierte Einblenden interessenbezogener Werbung bei der Suche und in Google Mail verhindert werden, die Zahl der geschalteten Anzeigen bleibt aber unverändert.

Einzig wirksam: Konto schließen

Wer mit der Verknüpfung und Auswertung seiner Daten bei Google gar nicht einverstanden ist, dem bleibt nur die Kündigung der Google-Dienste. Wer seine Daten wie Fotos, Texte, Mails und Videos vorher noch exportieren möchte, kann das via das Google-Service Dataliberation.org tun und dann auf alternative Anbieter verteilen. Als Suchmaschinen mit besonders hohen Datenschutzstandards gelten etwa die Anbieter DuckDuckGo und Startpage/Ixquick.

Nach letztmaligem Einloggen kann das Konto schließlich durch Klick auf „Konto komplett schließen und alle damit verknüpften Dienste und Informationen löschen“ beendet werden. Das muss für jeden Dienst einzeln erfolgen. Laut Google bleiben die Daten dann noch rund 60 Tage gespeichert, falls es sich der Nutzer anders überlegen sollte, bis sie endgültig gelöscht werden.
Beate Macura, ORF.at

Der US-Konzern Google hat sich in den letzten Jahren eine Vielzahl an Standbeinen im Internet geschaffen. Neben der beliebten Suchmaschine gehören unter anderem die Videoplattform YouTube, der E-Mail-Dienst Google Mail, der Browser Chrome, der Bilderdienst Picasa oder auch das Smartphone-Betriebssystem Android zur breiten Produktpalette des Unternehmens, um nur die Berühmtesten zu nennen.

Selbst wer nur manche der beliebten Dienste nutzt und ein Google-Konto besitzt, gibt damit einiges über sich preis. Der Konzern kennt dann etwa neben den Suchvorlieben auch die Mail-Kontakte und Kalendereinträge des Users.

Bisher wurden die Dienste und auch die Informationen daraus weitgehend getrennt voneinander behandelt und gespeichert. Das soll sich nun ändern. Seit mehreren Wochen werden die Nutzer bei Einloggen im Google-Konto auf eine neue Datenschutzerklärung hingewiesen.

Insgesamt rund 60 Datenschutzbestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen für verschiedene Google-Dienste sollen ab März zu einem einzigen Text zusammengeführt werden. Und damit auch die vielen Informationen, die der Nutzer bei den verschiedenen Diensten hinterlassen hat. Diese sollen nun in einem Profil verknüpft werden, um möglichst präzise Schlüsse über Interessen und Demografie des einzelnen Nutzers ziehen zu können.
AP/Mark Lennihan

Google: Datenverknüpfung für bessere Suchergebnisse

Was Datenschützer auf den Plan ruft, soll laut Google dem Nutzer selbst zugute kommen. „Wir behandeln den Nutzer als ein und dieselbe Person, auch wenn er verschiedene Google-Dienste verwendet – das macht die Nutzung unserer Produkte noch unkomplizierter und intuitiver“, erklärte Google-Datenschutzchefin Alma Whitten.

Ziel von Google sei es demnach, die Ergebnisse der Suchmaschine zu verbessern. „Wir können die Suche verbessern, indem wir herausfinden, wonach ihr wirklich sucht, wenn ihr zum Beispiel mehrdeutige Begriffe wie Jaguar, Golf oder Pink eingebt.“ Auch die Werbung soll passender werden – wer sich einfach nicht für Fitnessstudios interessiert, dem sollen keine Anzeigen mehr dafür präsentiert werden.

Womit verdient Google sein Geld?

Im Jahr 2011 steigerte der börsennotierte Konzern seinen Jahresumsatz um 29,3 Prozent auf 37,91 Milliarden Dollar (28,2 Mrd. Euro), der Jahresgewinn kletterte um 14,5 Prozent auf 9,7 Milliarden (7,2 Mrd. Euro) Dollar. Nach wie vor lukriert Google den Großteil des Umsatzes mit dem Verkauf von Internetanzeigen, die auf den eigenen Seiten oder auf Partnerwebsites angezeigt werden.

Kritiker: Werbung als treibende Kraft

Doch Datenschützer kritisieren die neue Datenschutzvereinheitlichung als „Täuschung der Nutzer“. Der Konzern verschweige die wirklichen Gründe der neuen Richtlinie, so das US-Center for Digital Democracy (CDD). Werbung und Marketing seien die „treibenden Kräfte“ hinter der neuen Richtlinie, die einzig und allein Google Vorteile bringe. Werbeanzeigen könnten zielgenauer eingeblendet und damit auch teurer verkauft werden.
Die Justizminister zahlreicher US-Staaten forderten Google-Chef Larry Page auf, die Umstellung zu stoppen. Die neuen Regeln würden die Privatsphäre der Nutzer verletzen. Die Datenschützer der Organisation Electronic Privacy Information Center (EPIC) wollten die US-Aufsichtsbehörde FTC mittels Klage zwingen, gegen Googles neue Privatsphäreregeln vorzugehen, scheiterten damit aber.

EU-Datenschützer tadeln Google

Auch in der EU gibt es Kritik. Die französische Datenschutzkommission kam nach Untersuchung der neuen Google-Regeln zu dem Ergebnis, dass diese gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht verstoßen. EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die den Konzern zwar anfangs für die Erneuerung seiner Datenschutzregeln lobte, forderte Google angesichts der heftigen Vorwürfe gemeinsam mit den EU-Datenschützern auf, die neuen Regeln vorerst auszusetzen.

Stiftung Warentest kritisiert Schwammigkeit

Die deutsche Stiftung Warentest hat die neue Datenschutzklärung als schwammig formuliert und rechtlich problematisch kritisiert. Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, so die Kritik der Konsumentenschützer. Google schreibe etwa: „Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.“ Damit wisse ein User weder, ob und wann es zu einer Verknüpfung komme noch ob er jemals davon erfahre, so die Konsumentenschützer.

Nutzer, die Googles Dienste ohne Registrierung eines eigenen Google-Kontos verwenden, sind von der neuen Datenverknüpfung nicht betroffen. Statt der Webhistory können sie aber weiterhin wie gewohnt den Google-Suchverlauf im Browser löschen und dauerhaft deaktivieren. Google gibt dafür Anleitungen für die verschiedenen Browser.

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