Aktion Heimat: Tiroler Lösung, TZ, 24.04.2012

Was tun gegen den Ausverkauf der Heimat?

Vor allem Gemeinden im Gadertal und im Hochpustertal leiden unter dem Zweitwohnungsboom. Die Politik unternimmt nichts, um dem Problem beizukommen. Dabei liegt die Lösung so nah.
von Silke Hinterwaldner

Walter Obwexer ist in Villnöss aufgewachsen. Mittlerweile ist der Bub aus dem Eisacktal 47 Jahre alt und berät den österreichischen Bundeskanzler, wenn es um Fragen des Europarechtes geht. In seinem Brotberuf ist Walter Obwexer Professor an der Uni Innsbruck. Er lehrt am Institut für Europarecht und Völkerrecht und gilt als Experte für europäisches Verfassungsrecht. Das alles macht ihn auch zu einem Fachmann für Fragen, die sich in touristisch hoch entwickelten Gemeinden in Südtirol stellen. In Orten wie Corvara, aber auch in Toblach, Innichen oder Welsberg ist mittlerweile mehr als jede dritte Wohnung ein Zweitwohnsitz.

Was tun, um diesem Trend einen Riegel vorzuschieben? In Südtirol wird immer wieder darauf verwiesen, dass man nicht viel dagegen machen könne. Schließlich habe jeder EU-Bürger das Recht, sich in Südtirol eine Ferienwohnung zu kaufen. Walter Obexer widerspricht. „Es gibt kein Recht auf einen Zweitwohnsitz“, sagt der Verfassungsrechtler. Und erklärt das Nordtiroler Modell, wo in den einzelnen Gemeinden nicht mehr als acht Prozent Zweitwohnsitze gemeldet sein dürfen. Er sagt: „Wenn das in Kitzbühel oder in Seefeld funktioniert, warum sollte es nicht auch in Südtiroler Gemeinden zur Anwendung kommen können?“

Als sich Österreich auf den EU-Beitritt im Jahr 1995 vorbereitete, machte man sich in den Nordtiroler Tourismusgemeinden Sorgen, dass scharenweise Nicht-Tiroler sich ein Ferienhaus aneignen könnten. Um das zu verhindern, erfand man die Acht-Prozent-Klausel. Diese besagt: In einer Gemeinde dürfen nicht mehr als acht Prozent aller Wohnungen als Zweitwohnsitz gemeldet sein. Die Niederlassungsfreiheit für alle EU-Bürger gilt nur für Hauptwohnsitze, aber nicht für Ferienhäuser. Das bedeutet: Jeder darf sich ein Haus kaufen, er darf es vermieten oder als Erstwohnung selbst benutzen. Er darf aber keine Zweitwohnungen daraus machen.

Freilich suchen all jene, die trotzdem ein Ferienhaus in Kitzbühel haben möchten, nach Schleichwegen. Aber dieses Gesetz wurde in der Substanz nie von der EU beanstandet. Und im Gros der Gemeinden bringt es den gewünschten Erfolg. Als Argument für dieses Gesetz führte man ins Feld, dass Bauland immer knapper werde und dass der Preisdruck am Wohnungsmarkt steige. Alles Gründe, die problemlos auf Südtirol umgemünzt werden können. Bisher haben sich die Raumplaner in Südtiroler  trotzdem nicht um die Tiroler Lösung gekümmert. Wohl auch, weil die Bauwirtschaft wenig Freude mit dieser Beschränkung hätte.

Leidtragende sind die Bürger jener Gemeinden, in denen der Anteil an Zweitwohnungen immer weiter wächst: Die Immobilienpreise steigen. Es werden vor allem teure Miniwohnungen gebaut, die Ortsansässige nicht gebrauchen können. Die Spekulation nimmt zu. Die Dörfer werden zu Geisterortschaften. Die Hotelbetten bleiben leer. Zwar wird seit vielen Jahren der „Ausverkauf der Heimat“ beklagt, aber noch wurde dagegen nichts unternommen. Letzthin haben Bürgerlisten, Freiheitliche oder SüdTiroler Freiheit Anträge formuliert und Resolutionen verabschiedet, aber ohne ersichtlichen Erfolg.

Vor einem Monat haben der Verband für Heimatpflege, die Schützen und die Gewerkschaft ASGB mit ihrer Plakataktion gegen den Ausverkauf der Heimat begonnen. Die Heimatpfleger setzen noch eins drauf und haben bei ihrer Versammlung im Grand Hotel in Toblach am Samstag einen Forderungskatalog unterzeichnet, der unter anderem die Acht-Prozent-Klausel nach Tiroler Vorbild beinhaltet. „Noch nie ist in Südtirol so viel und so spekulativ gebaut worden“, sagt der Verfasser Albert Willeit, „die Ortschaften werden in ihrer ursprünglichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Struktur einschneidend verändert. Einheimischen und vor allem der Jugend wird die Zukunft im Heimatdorf im wahrsten Sinne des Wortes verbaut.“

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Die Forderungen der Heimatpfleger

– Einführung einer Maßnahme wie im Tiroler  Raumordnungsgesetz: Dort wird die Anzahl der  Freizeitwohnsitze auf maximal acht Prozent je  Gemeinde festgelegt.

– Radikal höhere Besteuerung von touristisch genutzten Zweitwohnungen! Das kommt den Gemeinden und  somit den Ansässigen zugute.

– Einbau von Hürden für die Erlassung von Ansässigkeiten.

– Abschaffung der Möglichkeit des Freikaufes von der Konventionierungspflicht

– Raumordnungsverträge sollen einen Tauschhandel gegen freie Wohnkubatur nicht zulassen.

– Festschreibung der dauernden Konventionierung geförderter Wohnungen und der gastgewerblichen Zweckbindung von Hotelkubaturen.

– In gewissen Gebieten sollen vorbeugend alle Wohnbauten samt dem Bestand zu 100 Prozent konventioniert und damit den Einheimischen vorbehalten werden – zumindest für einen bestimmten Zeitraum.

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