DAS LETZTE: Rücktritte, 230512

Bei Rücktritten haben wir unsere ganz eigenen Gebräuche, und Michl Laimer hält sich besonders dran. Erstens wird grundsätzlich nicht zurückgetretnen, „denn es gilt die Unschuldsvermutung“ (als ob den Sessel zu behalten ein Menschenrecht wäre). Tritt einer doch zurück, tut er das auf Raten und erwartet sich dafür Beileidsbekundungen, wenn nicht gar Ehrerweisungen. Diese hat Laimer schon allseits eingestrichen, und die Verabschiedungsrunden dreht er alleweil. Es schien, als sei er schon eine Woche weg, aber sein Rücktrittsschreiben datiert erst auf vorgesern. Was jetzt folgt, sind die üblichen Abschiedsbesuchserstattungen. Wie nicht nur die Erfahrung Dieter Steger lehrt, kann sich das ziehen. Bis jede Amtstürklinke geputzt, jedes Abschiedsbesuchsfoto geknipst und jedem Hinterbliebenen „Auf Wiedersehen“ gewünscht ist, dauert es. Letzteres verspricht Laimer uns zu ersparen. Dafür droht er mit nächsten Karrieren. Als seien solche die gebotene Entschädiugng dafür, dass einer gehen musste.
flor

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