PM: Ein Lehrstück von der heilsamen Macht der Direkten Demokratie

Unterbrechung der Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung: Ein Lehrstück von der heilsamen Macht der Direkten Demokratie

Aus Furcht, beim angekündigten bestätigenden Referendum zu ihrem „Gesetz zur Bürgerbeteiligung“ zu scheitern, unterbricht die SVP-Fraktion die Behandlung des Gesetzes im Landtag. Urplötzlich gibt sie sich jetzt kompromissbereit und will mit der Opposition reden. Sie muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass sie sich mit diesem Entwurf fernab jeder Möglichkeit zu einem Konsens gestellt hat. Entweder sie läßt ihn endlich fallen oder sie stellt sich im Referendum dem Volk.

  1. Im Autonomiestatut ist – dank römischem Parlament – die Möglichkeit festgeschrieben, dass Satzungsgesetze (z.B. Wahlgesetz, Gesetz zur Direkten Demokratie) vor ihrem Inkrafttreten dem bestätigenden Referendum durch die Bürgerinnen und Bürger unterworfen werden können. Diese Möglichkeit des Referendums hat nun zum ersten Mal in Südtirol seine heilsame Wirkung entfaltet: die SVP-Fraktion hat am letzten Tag vor der Sommerpause die Behandlung ihres „Gesetzes zur Bürgerbeteiligung“ im Landtag unterbrochen. Sie hatte gehofft, das von der Initiative für mehr Demokratie angekündigte Referendum über ihren Gesetzentwurf mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag verhindern zu können. In diesem Fall hätten nämlich – kaum machbar – 26.000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Im Lauf der Diskussion im Landtag wurde der SVP-Fraktion klar, dass sie diese Mehrheit nicht bekommt und hat im letzten Moment die Notbremse gezogen. Dies offensichtlich in der Einschätzung, dass sie bei einer Verabschiedung des Gesetzes nur mit ihrer absoluten Mehrheit im darauffolgenden Referendum vor dem Volk gescheitert wäre.
    Diese Notbremsung wird nun als Bereitschaft zum Kompromiss dargestellt. Was man davon halten kann, zeigt die Tatsache, dass die SVP-Fraktion bereits im Vorfeld in der Gesetzgebungskommission alle anderen Gesetzentwürfe vom Tisch gewischt, ohne irgend etwas davon in ihrem zu berücksichtigen, im Gegenteil: die Hürde wurde von 27.000 auf 38.000 Unterschriften angehoben. Und jetzt hat sie bis zum Abbruch der Arbeiten ausnahmslos alle Abänderungsanträge der Opposition abgewiesen. Wenn sie nun wirklich auf Augenhöhe mit der Opposition einen Kompromiss suchen will, dann kann er nicht nur auf einen Teil des Gesetzes beschränkt sein. Deshalb wäre es korrekt und konsequent, dass sie ihren Gesetzentwurf zurückzieht. Er ist mit seinem Zwei-Stufen-Modell von Grund auf abzulehnen. Die SVP-Fraktion hat einen Entwurf vorgelegt, der unvereinbar weit entfernt ist von dem, was sich viele Organisationen, alle Oppositionsparteien und – wie die SVP-Führung mit dem Versuch, das Referendum zu vermeiden selbst annimmt – von dem, was sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erwartet.
  2. Es ist mehr als naheliegend, den Gesetzentwurf der Initiative für mehr Demokratie als Grundlage bei der Konsenssuche zu nehmen. Sie hat innerhalb von fünfzehn Jahren schon in drei Volksbegehren mit zig-tausend Unterschriften ihren Vorschlag eingebracht und mit Unterstützung einer großen Anzahl von Organisationen der Zivilgesellschaft in der Volksabstimmung 2009 die Zustimmung von 114.884 Bürgerinnen und Bürger (83,2% von 38,1% der Stimmberechtigten – eine Stimmbeteiligung im internationalen Durchschnitt und deshalb repräsentativ) dafür erhalten. Das ist eine weitaus höhere Legitimation bezogen auf diese Sachfrage, als sie die Landtags-SVP vorweisen kann.
  3. Diese Erfahrung jetzt zeigt deutlich, wie wichtig das bestätigende Referendum und dass eine Regelung der Direkten Demokratie ohne dieses Instrument inakzeptabel ist. Gesetze des Landestages und Beschlüsse der Landesregierung müssen – bevor sie in Kraft treten – diesem Referendum unterworfen werden können:
  • Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, darüber zu wachen, dass nur rechtsgültig wird, was sie mehrheitlich befürworten – das ist das Grundprinzip der Demokratie!
  • Es hält die politische Vertretung dazu an, für ihre Vorhaben in der Bevölkerung einen Konsens zu suchen und sich nicht nur auf Mehrheiten im Landtag zu stützen. Das Wunderbare daran ist, wie wir jetzt erlebt haben, dass es wirkt, ohne angewandt werden zu müssen. Dazu muss es aber bürgerfreundlich geregelt sein, was mit den Vorgaben des Autonomiestatutes teilweise der Fall ist: ohne Beteiligungsquorum und mit erreichbarer Hürde von 8.000 Unterschriften aber eben nur dann, wenn ein Demokratiegesetz mit der absoluten (18 von 35) und nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet worden ist.

Dieses Instrument des bestätigenden Referendums fehlt im Gesetzentwurf der SVP-Fraktion gänzlich. Dies ist unser Hauptkritikpunkt daran.

Initiative für mehr Demokratie, 16.07.2012

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