Die nun denkmalgeschützte Wasserschleuse an der Ahr
27. April 2018.
Bruneck – Die Landesregierung hat in dieser Woche auf Antrag von Denkmalpflege-Landesrat Florian Mussner beschlossen, das Überschlagwehr in der Ahr zwischen St. Georgen und Gais in der Gemeinde Bruneck unter Denkmalschutz zu stellen. Der Ressortdirektor für die Denkmalpflege, Valentino Pagani, wird nun im Grundbuchsamt in Bruneck den Antrag auf Eintragung des direkten Denkmalschutzes einbringen.
Bei dem Überschlagwehr handelt es sich um eine Wasserbauanlage, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Bachbett der Ahr zwischen St. Georgen und Gais errichtet worden ist. Sie besteht aus zwei Dammsperren. Fünf bewegliche Bretterwände mit darüberliegendem Steg und Blechüberdachung sorgten für die Abfluss-Steuerung in einen Seitenkanal am linken Ufer der Ahr (Wiere). Die Wasserkraft der Stauanlage wurde zuletzt für den Antrieb der Maschinen einer Kartonagenfabrik etwa 300 Meter talabwärts genutzt. Die Wasserableitung wurde 1976 eingestellt.
“Bereits 1143 wird eine Mühle an diesem Standort erwähnt”, berichtet die Direktorin im Landesamt für Baudenkmäler, Waltraud Kofler, die sich für den Schutz und Erhalt dieses technischen Baudenkmals ausgesprochen hatte. Das bestehende Staubauwerk ist die erste neuzeitliche Wasserschleuse in Südtirol die nun als Baudenkmal geschützt wird. Im Zusammenhang mit der Unterschutzstellung sind Maßnahmen zur Aufwertung der Umwelt und zur Verbesserung der Durchgängigkeit des Wasserlaufs geplant.
Die Liste der Baudenkmäler in Bruneck wächst damit von bisher 164 auf 165 ausgewiesene Objekte an.
Sehr geehrte Mitglieder der Südtiroler Landesregierung!
Die Wasserbauanlage „Überschlagwehr in der Ahr“ (Gemeinde Bruneck, KG St. Georgen Gp. 1059/1) wurde am 24.04.2018 mit Beschluss der Landesregierung Nr. 386 unter Denkmalschutz gestellt.
Diese Wasserschleuse aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts besteht aus zwei im Bachbett der Ahr zwischen St. Georgen und Gais angelegten Dammsperren sowie fünf bewegliche Bretterwände mit darüber liegendem Steg und Blechüberdachung sorgten für die Abfluss-Steuerung in einen Seitenkanal (Wiere) am orographisch linken Ufer der Ahr.
Bereits 1143 wird eine Mühle an diesem Standort erwähnt. Die Wasserkraft des Überschlagwehrs wurde zuletzt für den Antrieb der Maschinen einer Kartonage-Fabrik ca. 300 Meter talabwärts genutzt. Die Wasserableitung wurde 1976 eingestellt.
Der Heimatpflegeverband zeigt sich erfreut darüber, dass dieses wichtige und einmalige Industriedenkmal unter Schutz gestellt wurde und erhalten bleiben soll. Wir unterstützen die Darstellung des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler vom 22.03.2018, die die Notwendigkeit der Unterschutzstellung des GESAMTEN OBJEKTES festhält.
Nur die Gesamtheit der Anlage einschließlich der prägenden Sinoidalschwelle zu schützen macht denkmalpflegerisch und kulturhistorisch für dieses technische Kulturgut Sinn und jede andere Interpretation muss unserer Meinung nach ausgeschlossen werden. Die angeführte notwendige Durchgängigkeit des Wasserlaufes wird sich gewiss anders lösen lassen, sofern überhaupt notwendig. Ansonsten ist die Gefahr der geplanten Nutzung dieses gesamten Areals als Wildwasserpark umso größer, was nicht nur eine landschaftliche Verunstaltung bedeuten würde, sondern auch zu einer erheblichen Störung und Gefährdung der Wasservogelwelt der Ahrauen durch Kanufahrer führt.
Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie auch in Zukunft im Sinne ihres Unterschutzstellungsbeschlusses die gesamte Überschlagwehr in St. Georgen schützt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claudia Plaikner, HPV Landesobfrau
Albert Willeit, HPV Pustertal