An
Gemeinde St. Lorenzen
KENNTNIS:
Autonome Provinz Bozen
Amt für Natur, Landschaft und Raumentwicklung
Stellungnahme zum Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 47 vom 27.01.2020: „ABÄNDERUNG DES BAULEITPLANES UND LANDSCHAFTSPLANES – g) Eintragung einer Wohnbauzone C3 – Erweiterungszone auf den G.pen 294/1, 295, 300 und 302 K.G. Montal. Antragsteller: Marktgemeinde St. Lorenzen, Interessentschaft Montal
Der Heimatpflegeverband Südtirol nimmt dazu folgendermaßen Stellung:
Wir sind uns bewusst, dass es offensichtlich Baugrund für die Ortsbevölkerung braucht und anerkennen, dass die gesamte Baumasse dem geförderten Wohnbau zugeführt werden soll. Wir vermuten, dass der gewählte Standort für die neue Erweiterungszone sich wohl aus eigentumsrechtlichen Gründen ergeben hat, da dieser Grund womöglich am leichtesten zu bekommen war. Dies allein wäre jedoch kaum eine ausreichende Begründung, weil eine gute bauliche Dorfentwicklung im Vordergrund stehen sollte.
Deshalb ist dieser Standort aus mehreren Gründen nicht gut gewählt:
- Er liegt sehr einsehbar kurz vor dem Ortszentrum von Montal, im schön gestalteten und bewachsenen Kreuzungsbereich zwischen der Landesstraße LS 157 – Ellen und der Landesstraße LS 125 – Onach. Durch eine Verbauung wird sich dieses Ortsbild stark zum Negativen verändern.
- Das Grundstück ist ein steiler Hügel, wo es viele hohe Mauern und Zäune brauchen wird, wie man auch am Beispiel der bestehenden Häuser an der Straße sehen kann.
- Die dreieckig zulaufende Form ist schwierig und nicht rationell zu bebauen.
- Die Zufahrt ist schwierig und wohl nur mit hohen Mauern und Geländern zu gestalten.
- Die vermutlich einzig mögliche Ausrichtung der Häuser gegen Osten ist nicht optimal.
- Es ist keine homogene Erweiterung des Ortskerns.
- Es wird eine landschaftlich und ökologisch wertvolle Sträuchergruppe entfernt.
- Es sollte eine natürliche Grenze wie die Straße nicht überschritten und nicht ein weitgehend unbebauter Landschaftsbereich neu angeknabbert werden.
Aus den angeführten Gründen ersuchen wir die Gemeindeverwaltung und die Landesbehörden diese Argumente ernst zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Plaikner
Obfrau Heimatpflegeverband Südtirol
08.02.2020