HPV: Damit Glurns nicht das Gesicht verliert

Der Vinschger (2013) …..

Bürgermeister Wallnöfer erklärte stolz, dass Glurns als erste Gemeinde im Vinschgau den Gefahrenzonenplan erstellt und genehmigt habe.

Das reibungslose Handaufheben hatte aber in dem Moment ein Ende, als laut Tagesordnung unter Punkt 6 die Einsprüche von 10 Grundbesitzern gegen die inzwischen nicht nur in Glurns diskutierte Schutzzone von 100 Metern Durchmesser rund um die Stadtmauern behandelt wurden. Dazu erklärte der Bürgermeister die Entschlossenheit der Verwalter, an dem Mehrheitsbeschluss festhalten zu wollen. Das Ziel sei, sogenannte Kunstbauten der Landwirtschaft vom historischen Gemäuer aus dem 16. Jahrhundert fernzuhalten. „Der Schutzstreifen muss sein, damit nicht Betongerüste für Hagelnetze oder mit PVC-Folien eingedachte Kirschanlagen bis an die Mauern heranrücken“, sagte Wallnöfer. Es gehe aber auch um den derzeitigen Baumbestand mit dick- und hochstämmigen Obstbäumen und um einen Schutz vor den Spritzmittelbelastungen im Zuge des zunehmenden, intensiven Obstbaus. Sogar der Ortsbauernrat habe sich für den Bannstreifen ausgesprochen.

Anfrage der Freiheitlichen im Landtag, welche gegen eine Schutzzone sind!!

Dienstag, den 25. Februar 2014 – Ensembleschutz in der Stadtgemeinde Glurns

Die Stadtgemeinde Glurns hat außerhalb der Stadtmauern einen Bannstreifen von 100 Metern festgelegt, in welchem jegliche Bewirtschaftung – mit Ausnahme Grünlandwirtschaft – verboten wird, um dem Ensembleschutz in Glurns gerecht zu werden.

Die Landesregierung wird im Sinne der Geschäftsordnung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen ersucht:
Ist der entsprechende Bannstreifen bereits im Landschaftsschutzplan eingetragen?
Ist der entsprechende Bannstreifen bereits in den Raumordnungsplänen eingetragen?
Gibt es in der Stadtgemeinde Glurns einen Konsens aller Betroffenen über Einführung des Bannstreifens (Ortsbauernrat, etc.)?
Ist sich die Landesregierung bewusst, dass damit die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe erhebliche Nachteile zu erleiden haben?
Sind für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe Entschädigungen und Ausgleichsmaßnahmen geplant?

L. Abg. Ulli Mair

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