Garage Schlosswiese: gratis?

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Was immer wieder als entscheidendes Argument für das Projekt „Schlosswiese“ genannt wird, ist, dass damit keine Kosten für die Gemeinde verbunden seien. Die Gemeinde bekommt 200-300 Parkplätze sozusagen geschenkt, während sie an anderen Standorten Geld ausgeben müsste, das sie zudem nicht habe. Wie kann man da Nein sagen, möchte man meinen.

Aber, abgesehen davon, dass eine Garage am falschen Ort so und anders nichts nützt: gratis gibt’s nicht allzu viel heutzutage, und schon gar nicht im Bauwesen. Der Bau ist durch Gegenleistungen seitens der Gemeinde zu finanzieren, und da fangen die offenen Fragen an.

Die privaten Grundbesitzer sollen eine fünfstöckige Tiefgarage errichten mit ca. 500 Stellplätzen. 200 oder 300 davon soll die Gemeinde bekommen und als öffentliche Garage führen, der Rest kann von den Besitzern verkauft oder langzeitvermietet werden. Ob man an diesem Standort 200 Stellplätze lukrativ verkaufen kann, darf aber bezweifelt werden. Aber selbst wenn – auch im günstigsten Fall wird damit nur ein Teil der Baukosten gedeckt, deren Höhe zudem noch nicht verlautbart wurde. Im Urbanistikvertrag sind deshalb noch eine Reihe zusätzlicher Gegenleistungen zu fixieren, damit die Rechnung aufgeht: Geldzahlungen oder Baurechte. Und einen Millionenbetrag in Baurechten abzugelten, heißt: bauen, und das nicht zu knapp. Das zeigen Erfahrungen mit bisherigen Raumordnungsverträgen, z. B. die Bauzone Aschgut in Dietenheim, die eine der Gegenleistungen für den Erwerb des Grebmer-Grundes in der Schulzone ist.

Die effektiven Gegenleistungen müssen erst noch auf den Tisch gelegt werden, und dann wird man entscheiden müssen, ob wir uns das leisten können und wollen. Eines ist hier aber auf jeden Fall klar: gratis gibt’s nicht.

02.05.2015

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