Grüne Bruneck: Anfrage: Apotheken • Interrogazione: farmacie

Die staatliche Gesetzgebung sieht eine Apotheke je 3.300 Einwohner jeder Gemeinde vor (Gesetzesdekret 24.01.2012 Nr.1, umgewandelt in Gesetz 24.03.2012 Nr. 27). Bleibt ein Rest von über 50% (1.650 Einwohner), so ist die Eröffnung einer zusätzlichen Apotheke zulässig. Das Landesgesetz Nr. 16 vom 11.12.2012 regelt die Einrichtung neuer Apotheken, verweist dabei auf die staatliche Gesetzgebung und sieht die Anhörung des Rates der Gemeinden vor.
Die Gemeinde Bruneck wies 2012 eine amtliche Wohnbevölkerung von 15.652 Einwohnern auf, daraus ergeben sich vier Apotheken und ein Rest von 2.452 Einwohnern. Ende 2016 betrug die Einwohnerzahl 16.356, damit steigt der Rest auf 3.156 Einwohner.
Damit sind fünf Apotheken im Gemeindegebiet möglich. Für Bruneck sind dabei auch die Zentrumsfunktion und der Tourismus zu bedenken, die zusätzliche Nachfrage bedingen. Es läuft derzeit aber nur das Verfahren für eine zusätzliche Apotheke, die vierte.

Dies vorausgeschickt, wünschen wir folgende Auskunft:

Hat die Gemeinde Bruneck zur künftigen Zahl der Apotheken im Gemeindegebiet Stellung bezogen?

Wenn ja:

  • Wie viele Apotheken hat sie befürwortet und mit welcher Begründung?
  • Welches Organ der Gemeinde hat die Stellungnahme abgegeben?

07.04.2017
Grüne Ratsfraktion

Dieser Beitrag wurde unter Bruneck, Gemeinderat Bruneck veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.