Treue Hände (mani pulite?)

Treuhandgesellschaften müssen Identität ihrer Eigentümer preisgeben  

Dienstag, 21. Juni 2011 um 14:27 Uhr roland_tinkhauser_neu

Der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtages hat heute den Gesetzentwurf der Freiheitlichen zur Offenlegung von Treuhandanteilen genehmigt.Die Freiheitlichen feiern einen großen Erfolg. Der weitreichende Gesetzentwurf zur Offenlegung von Treuhandanteilen in Gesellschaften, die Inhaber von Konzessionen sind, ist vom II. Gesetzgebungsausschuss mehrheitlich angenommen worden. Ersteinbringer Thomas Egger und seine Mitunterzeichner Roland Tinkhauser, Pius Leitner, Ulli Mair und Sigmar Stocker fordern folgendes:

 

  • Der Gesetzentwurf, verlangt die Offenlegung bereits bestehender Treuhandanteile in Gesellschaften (somit greift er auch RÜCKWIRKEND!).
  • Ebenso muss die Treuhandgesellschaft nun zum Zeitpunkt der Konzessionsvergabe und bei einem nachträglichen Einstieg der Treuhandgesellschaft in eine Betreibergesellschaft den sogenannten Treugeber offen legen.

Die Freiheitlichen sind hoch erfreut, dass der Entwurf im Ausschuss eine Mehrheit gefunden hat und nun zur Diskussion in den Landtag weiter geleitet wird.

L. Abg. Roland Tinkhauser

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