„Handy für Tumor verantwortlich“

stol, 19. Oktober 2012

Internationale Mobilfunkhersteller zittern wegen eines Urteils des Kassationsgerichts in Rom. Das tägliche Telefonieren mit dem Handy ist nach Ansicht der Kassationsrichter schuld am Tumor, an dem ein 50-jähriger Manager, Innocente Marcolini, erkrankt ist. Der Handelsdirektor einer Multinationalen hatte zwölf Jahre lang durchschnittlich sechs Stunden pro Tag am Handy verbracht. Daraufhin wurde ihm ein Trigeminus-Tumor diagnostiziert. Zwar wurde Marcolini erfolgreich operiert, Schmerzen belasten ihn jedoch derart, dass er jetzt arbeitsunfähig ist. Marcolini reichte daraufhin bei einem Gericht in Brescia Klage gegen die Fürsorgeanstalt Inail ein. Das Gericht sprach ihm Recht auf die Rente zu. Gegen das Urteil legte Inail jedoch beim Kassationsgericht Rekurs ein, doch das oberste Gericht in Rom stellte sich auf Marcolinis Seite. Es sei unbestreitbar, dass die Invaliditätsursache auf das Telefonieren mit dem Handy zurückzuführen sei. „Ich kann das Urteil nur begrüßen. Das Kassationsgericht hat die Schädlichkeit der elektromagnetischen Strahlen eingesehen und die Gutachten unserer Sachverständigen für zuverlässig erklärt. Für mich ist das ein Beweis, dass die italienische Justiz funktioniert“, betonte Marcoli. In seinem Kampf wurde der Manager vom Professor der Universität Padua, Angelo Levis, unterstützt. Zusammen mit einer im Bereich Gesundheitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte-Kanzlei in Turin unterstützt er das Verfahren weiterer sieben Italiener, die behaupten, Tumore infolge von häufigem Telefonieren mit Handys entwickelt zu haben.

Dieser Beitrag wurde unter Artikel abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort auf „Handy für Tumor verantwortlich“

  1. forum sagt:

    Kommentar Dr. Heinz Albert Friehe:
    Aus deutscher Sicht wäre eine Übersetzung der drei Urteile in der Sache Marcolini
    ins Deutsche, möglichst von einem Juristen, und deren Veröffentlichung im Netz höchst wünschenswert. Danke!
    willideutschrecht