Raumordnung: „Grundsätzlich positiv, aber…”

Dolomiten, 13.Mai 2013 – Raumordnung: Rat der Gemeinden gibt Gutachten ab -Kompatscher: Von Einzelfällen und Ausnahmen Abstand nehmen

Bozen (wib) . Mit dem Gutachten des Rates der Gemeinden zum Raumordnungsgesetz wird sich die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung befassen – wenngleich voraussichtlich nur im Schnellverfahren. Aus Zeitgründen dürften laut Landesrat Elmar Pichler Rolle die Einwände und Vorschläge nämlich nicht detailliert durchbesprochen, sondern das Gesetz verabschiedet und mitsamt dem Gutachten an den Gesetzgebungsausschuss weitergeleitet werden.

,,Das ist das gute Recht der Landesregierung“ , sagt der Präsident des Rates der Gemeinden, Arno Kompatscher. Wichtig sei dem Rat gewesen, dass die offizielle Beschlussfassung, wie vorgesehen, erst nach seinem Gutachten erfolge. ,,Aber ich hoffe, dass doch genug Zeit ist, um die wichtigsten Punkte zu diskutieren und vielleicht einzubauen“, erklärt Kompatscher. Denn Vorschläge, Wünsche und auch Änderungen hat der Rat einige angebracht.

,,Sehr begrüßt und positiv bewertet“ hat der Rat der Gemeinden jenen Teil des Gesetzes, der die Beschleunigung bei Bauleitplanänderungen und bei Kulturänderungen vorsieht. ,,Das betrifft auch die Regelung zu den Gewerbezonen“, erklärt Kompatscher. Nicht einverstanden sei der Rat aber damit gewesen, dass bei Gewerbezonen neben dem beschleunigten Bauleitplanverfahren noch weitere ,,Beschleunigungen“ eingeführt werden solle, die die Gemeinden in die Pflicht nehme, wenn Private eine Bauleitplanänderung beantragen.

Eine Reihe von Artikeln hätten beim Rat der Gemeinden auch den Eindruck entstehen lassen, dass sie für Einzelfälle zugeschnitten seien. ,,Davon sollte man Abstand nehmen“, fasst Kompatscher die Linie des Rates ,, und meine ganz persönliche politische Linie “ zusammen. Für die bisherige Regelung spricht sich der Rat bei Bauleitplanänderungen von Amts wegen aus. Diese sollten weiterhin nur in bestimmten Fällen möglich sein und nicht – wie es der Entwurf vorsieht – immer dann ,wenn das Land ein öffentliches Interesse sieht.
Die Entbürokratisierung und die Beschleunigung der Verfahren sei auch für die Gemeinden von Vorteil, betont Kompatscher. ,, Der Gemeinderat befasst sich künftig zwar nur mehr einmal mit allen Bauleitplanänderungen, aber dafür nach den Einwänden der Bürger und dem Gutachten der Raumordnungskommission. Er ist praktisch ganz am Ende am Zug, wenn alle Gutachten vorliegen. Das sehe ich als Aufwertung“, so Kompatscher.
Aus Zeitgründen glaubt Landesrat Elmar Pichler Rolle, dass die Details des Gutachtens in der heutigen Regierungssitzung nicht mehr eingebaut werden können. ,, Am 22. Mai tagt bereits der Gesetzgebungsausschuss. Damit er sich dann mit dem Gesetz befassen und es im Juni im Landtag behandelt werden kann, wäre ich dafür, das Gesetz in der bestehenden Form zu verabschieden und die Vorschläge des Rates der Gemeinden dem Gesetzgebungsausschuss zu überlassen“ , so Pichler Rolle.

,,Jetzt kleine Reform, später die größere“

Bozen (LPA). Die Landesregierung habe sich in der Raumordnung vorerst für eine ,, kleine Reform“ entschieden, erklärt Landesrat Elmar Pichler Rolle in einer Aussendung auf die Kritik des Heimatpflegeverbandes. Dessen Forderungen nach einem völlig neuen Gesetz sei berechtigt, und in der Landesabteilung Raumentwicklung liege auch schon eine entsprechende Studie vor. ,,Wird diese umgesetzt, würden das heutige Raumordnungsgesetz und das Landschaftsschutzgesetz ersetzt“.

Doch dafür bedürfe es noch gründlicher und längerer Diskussionen. Verständnis äußert Pichler Rolle auch für die Forderung der Heimatpfleger nach einem Bettenstopp für das Gastgewerbe, ausgenommen die strukturschwachen Gebiete. ,,Eine bestimmte, eingeschränkte Enwicklung muss aber auch in touristischen Hochburgen möglich sein“, so Pichler Rolle.

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Eine Antwort auf Raumordnung: „Grundsätzlich positiv, aber…”

  1. forum sagt:

    Es ist schon eigenartig, dass die Südtiroler Landesregierung vorerst nur eine ,, kleine Reform“ durchdrücken will. Beschleunigungen und Entbürokratisierungen sind wohl zu begrüßen, aber die große Erneuerung in der Raumordnung fehlt immer noch. Klar, dass so kurz vor den Landtagswahlen jeglicher politische Wille fehlt und deshalb auch keine Neuschreibung des Raumordnungsgesetzes stattfindet, gilt es doch bei den Wahlen wieder alle einflussreichen Lobby – und Privatinteressen zu vertreten.
    michl burger