HPV Resolution Raumordnung: Antwort Pichler Rolle

aus: stol.it, 12.05.2013

„Mit Grund und Boden müssen alle sparsam umgehen, Zersiedlung ist zu vermeiden und der Sanierung der Vorzug vor Neuausweisungen zu geben.“ Mit einer Kurzfassung seiner Ziele in der Raumordnungspolitik hat Urbanistik- und Landschafts-Landesrat Elmar Pichler Rolle auf die Resolution reagiert, die der Heimatpflegeverband im Rahmen seiner Vollversammlung verabschiedet hat.

Südtirol habe, so Pichler Rolle in seiner Stellungnahme, über die letzten Jahre wesentliche Schritte zum Schutz von Natur und Landschaft unternommen. Als Beispiele zitiert der Landesrat die Einrichtung von sieben Naturparks, von zwei übergemeindlichen Landschaftsschutzgebieten und zahlreichen weiteren auf Gemeindeebene, von über 200 Biotopen und rechtskräftigen Landschaftsplänen für jede Gemeinde (mit Ausnahme von Sarntal). Hinzu kämen der Südtiroler Anteil am Nationalpark Stilfser Joch und seit nunmehr drei Jahren die Auszeichnung der Dolomiten als Weltnaturerbe. „Trotzdem bleibt noch vieles zu tun, wobei ich an den achten Naturpark Sarntaler Alpen und an eine Reihe von Natura-2000-Gebieten denke“, so Pichler Rolle. „Das geht nicht ohne Gespräche und Aufklärungsarbeit, aber wir dürfen diese Vorhaben nicht wegen des aufgetretenen Widerstandes abschreiben.“ Zudem hätten Landesregierung und Landtag in den letzten Jahren der Wiedergewinnung bestehender Bauten vor allem in Ortskernen Vorrang eingeräumt, fährt der Landesrat fort. Darüber hinaus wurden Bestimmungen erlassen, um die energetische Sanierung stark zu fördern.

„Die Forderung des Heimatpflegeverbandes nach einem völlig neuen Raumordnungsgesetz ist berechtigt, und in der Landesabteilung Raumentwicklung liegt auch eine entsprechende Studie vor“, so Pichler Rolle. Wird diese umgesetzt, würden das heutige Landesraumordnungsgesetz und das Landschaftsschutzgesetz ersetzt, „aber auch alle eingespielten Pläne und Arbeitsmethoden sind dann neu einzurichten“, so der Landesrat, der fortfährt: „Diese  Studie  soll und kann die Grundlage für eine neue Südtiroler Raumentwicklung sein, die Natur- und Landschaftsschutz, Raumnutzung und Bauwesen integriert steuert, doch bedarf es dafür einer gründlichen und somit längeren Diskussion mit den politischen Parteien, den Gemeinden und allen Interessengruppen“, so Pichler Rolle. Die Landesregierung habe sich daher für einen Zwischenschritt, eine „kleine Reform“ entschieden und ihm den Auftrag erteilt, diese (mit Ausnahme der Gewerbegebiete, für die Landesrat Thomas Widmann zuständig ist) auszuarbeiten und umzusetzen, so der Landesrat.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sehe dabei nicht nur die Beibehaltung der vertraglichen Bindung (Konventionierung) vor, so wie auch vom Heimatpflegeverband gefordert, sondern sogar eine Ausweitung: „In Gemeinden, in denen Zweitwohnungen mehr als zehn Prozent ausmachen, müssen konventionierte Wohnungen künftig Ortsansässigen vorbehalten werden“, so Pichler Rolle. Eine solche Wohnung dürfe demnach nur von Bürgern bewohnt werden, die mindestens vier Jahre ununterbrochen in der Gemeinde ansässig waren. Die Abschaffung der generellen Befreiung von der Baukostenabgabe für jede Immobilie im Ausmaß von 495 Kubikmeter sei eine weitere konkrete Maßnahme gegen den „Ausverkauf der Heimat“.

Die Raumordnungsverträge würden beibehalten, doch würden die Regeln verschärft. „Ein Raumordnungsvertrag darf für die Gemeinden kein reines Mittel zur Geldbeschaffung sein, das öffentliche Interesse muss eindeutig sein und wird künftig auch von der zuständigen Kommission überprüft. Die Schätzgutachten müssen in Zukunft vom Schätzamt des Landes erstellt werden, und im Falle von Wohnbauzonen müssen mindestens 60 Prozent dem geförderten oder konventionierten Wohnbau vorbehalten werden“, so der Landesrat.

Verständnis äußert Pichler Rolle auch für die Forderung der Heimatpfleger nach einem Bettenstop für das Gastgewerbe, ausgenommen die strukturschwachen Gebiete. „Eine bestimmte, eingeschränkte Entwicklung muss aber auch in touristischen Hochburgen möglich sein, allerdings nur, wenn entsprechende Konzepte erarbeitet werden“, so der Landesrat. „In jedem Fall können in aufgelassenen Hotelbetrieben Wohnungen errichtet werden, die allerdings zur Gänze konventioniert werden, also der Wohnbevölkerung Südtirols zur Verfügung stehen müssen.“ Die Anregung der Heimatpfleger, in der Raumordnung noch mehr auf Qualität zu setzen, teile er vollinhaltlich, so Pichler Rolle. Er werde deshalb auch entsprechende Fortbildungsangebote erarbeiten lassen.


(chr)

 

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