Ratschings: Wasserläufe nicht mehr unter Schutz

Südtirolnews, 15.05.2013 -Ratschings – Der Gemeinderat von Ratschings hat im Jahr 2011 beschlossen, den Landschaftsplan abzuändern und alle Bachläufe im Gemeindegebiet unter Schutz zu stellen. Eine Ausnahme bildete die Achenrainschlucht. Wie das Tagblatt Dolomiten berichtet, haben vier Bürger der Gemeinde dagegen Rekurs vor dem Verwaltungsgericht eingelegt und nun Recht bekommen.

Damit wird die Unterschutzstellung wieder aufgehoben und die Gewässer können zur Stromerzeugung genutzt werden.

Ursprünglich war eine Ausnahme für die Achenrainschlucht gemacht worden, wo ein Großkraftwerk mit Gemeindebeteiligung errichtet werden soll. Genau dieser Umstand wurde der Gemeinde allerdings zum Verhängnis, weshalb Heinrich Haller, Albin Kuen, Friedrich Fassnauer und Peter Braunhofer mit der Anfechtung der Änderung des Landschaftsplans Erfolg hatten.

Laut Gericht entpuppe sich die Zielvorgabe des Schutzes der Wasserläufe nicht nur als widersprüchlich und unlogisch, sondern auch als eine für den Landschaftsschutz nachteilige Maßnahme. Die Überlegung, dass der Bau eines Großkraftwerks aus ökologischen und landschaftlichen Gründen besser sei als der Bau von vielen Kleinkraftwerken, habe dazu geführt, dass die Achenrainschlucht vom Verbot der hydroelektrischen Nutzung ausgeschlossen wurde.

Das Gericht befand allerdings, dass diese „eine durch keinerlei Untersuchungen belegte und daher nicht nachvollziehbare Behauptung“ sei. Im Gegensatz zu den anderen Wasserläufen sei nämlich die Achenrainschlucht im Landschaftsplan als Naturdenkmal ausgewiesen. Laut Gutachten des UVP-Beirats würde das Gebiet durch das geplante Großkraftwerk „unwiderruflich zerstört“.

„Angesichts der Tatsache, dass mit den angefochtenen Maßnahmen von den Verwaltungen ein derart schwerwiegender Eingriff in ein Naturdenkmal bewusst in Kauf genommen wird, lässt zumindest Zweifel darüber aufkommen, ob im gegenständlichen Fall tatsächlich allein das öffentliche Interesse im Vordergrund stand oder ob nicht etwa wirtschaftliche Interessen der Verwaltungen dafür ausschlaggebend waren, dass der Schutz der Wasserläufe nur auf jenen Bereich beschränkt wurde, an dem Private ihr Interesse an der hydroelektrischen Nutzung bekundet haben“, heißt es im Urteil des Gerichts, wie das Tagblatt Dolomiten berichtet.
Von: mk

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