Zweit/Ferienwohnungstourismus (Aktion Heimat): Straffe Zügel

TZ, Dienstag, 9. Juli 2013

Der Landtag hat dem Zweitwohnungstourismus den Kampf angesagt. Das neue Raumordnungsgesetz sieht nun klare Regeln vor: Gemeinden mit mehr als zehn Prozent Zweitwohnungen können die freie Kubatur stark beschränken.

von Hannes Senfter

Martha Stocker muss kurz nachdenken. Über den Druck von Interessensgruppen hat sich die SVP-Landtagsabgeordnete eigentlich noch nie auseinandergesetzt. „Das liegt wohl daran, dass sich noch nie jemand an mich gewandt und mich versucht hat, unter Druck zu setzen“, erklärt sie. Besonders von Immobilienmaklern hätte sie in den vergangenen Monaten belagert werden können. Denn sie ist die Verfasserin eines Vorschlags zu den Zweitwohnungen, der seit gestern Gesetz ist.

Fangen wir in Nordtirol an. Dort gibt es seit Jahren eine klare Regel: Alle Gemeinden, die mehr als acht Prozent an Ferienwohnsitzen aufweisen, können dem Zweitwohnungstourismus einen Riegel vorschieben. Beispielsweise in Kitzbühel wurde es gemacht. Und dort scheint die Maßnahme auch zu funktionieren. Zwar nicht immer, aber doch in vielen Fällen. Die Folge: Man schafft wieder mehr Platz und leistbare Wohnfläche für die ansässige Bevölkerung. Und die muss nicht mehr mit steinreichen Feriengästen um Wohnungen feilschen, die schlussendlich um Millionenbeträge verkauft werden. Einzige Ausnahmen:  bereits bestehende Häuser mit freier Kubatur.

Ein solches Prinzip soll zukünftig auch in Südtirol angewandt werden. So jedenfalls sieht es die jetzt beschlossene Novellierung des Raumordnungsgesetzes vor. Und genau das könnte für großen Wirbel in den Tourismuszonen Südtirols sorgen. Und die gibt es zur Genüge. Man braucht sich nur Corvara oder Deutschnofen anzusehen, wo sogar mehr als 50 Prozent der Wohnflächen als Zweitwohnungen genützt werden – weiter durch das Burggrafenamt oder das obere Pustertal. Viele dieser Gemeinden können zukünftig dem Zweitwohnungsmarkt einen Riegel vorschieben. Nur wie?

Mussten die Wohnbauzonen bisher mit einem Teil freiem und einem Teil konventionierten Häusern errichtet werden, wird nun für die „Tourismusgemeinden“ alles anders. Sie erhalten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie viel konventioniert wird. „Wir können da nicht so weit gehen und die Gemeinden zwingen“, erklärt Martha Stocker, „doch unser politischer Wille ist klar.“ Und der schaut folgendermaßen aus: Bis zu 100 Prozent der neuen oder umgewidmeten Baumasse kann nun konventioniert werden. Das heißt: Diese Wohnungen müssen an die ortsansässige Bevölkerung vermietet oder verkauft werden. Und diese Bindung bleibt, so lange die Wohnung steht. Wer ist nun ortsansässig und wer nicht? Auch das wurde geregelt: Menschen, die mindestens vier Jahre in der jeweiligen Gemeinde ansässig waren.

Eine große Sache –findet Martha Stocker. Die Regionalassessorin hat sich über Monate mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt. Sie hat auch immer wieder mit ihren Parteikollegen diskutiert. Und wie es jetzt scheint, sind auch alle ihren Vorstellungen gefolgt. Ohne Diskussion war darüber abgestimmt worden. „Das hat mich dann schon etwas verwundert“, gesteht Stocker, „doch wahrscheinlich wurde schon vorher die ganze Energie und Kraft für andere Punkte verwendet.“ Oder das Thema hat entsprechenden Zuspruch erhalten.

Könnte diese Begrenzung wegen EU-Gesetzen wieder fallen? Eine Frage, auf die auch Martha Stocker keine sichere Antwort geben kann. Nur so viel: „Wir haben uns mit dem Verfassungsrechtler Walter Obwexer zusammengesetzt und der hat uns zu dieser Regelung grünes Licht gegeben.“ Obwexer muss es ja wissen, hat er doch auch die Verfassungsmäßigkeit der Nordtiroler Zweitwohnungsregelung überprüft.

Nun geht es um die Umsetzung. Da sind die Gemeinden gefordert.

 

Martha Stocker: „Wir können nicht so weit gehen und die Gemeinden zwingen, doch unser politischer Wille ist klar.“

 

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