Benedikter: „Der Meinungsterror der Pusterer Wirtschaft gegen die Umweltschützer ist eine bleckete Verhöhnung der Justiz“
„Seit bald drei Jahren gilt unverändert und rechtskräftig der Beschluss Nr. 163/2010 vom 12. Oktober 2010 des Bozner Verwaltungsgerichtes, der den Landesregierungsbeschluss Nr. 963 vom 7. Juni 2010 („Überarbeitung des Skipisten-Fachplanes Hochpustertal“) suspendiert, und damit jeglichem (!!) konkreten Skipisten-Projekt in dieser Zone die Rechtsgrundlage entzieht“, so Rudolf Benedikter Rechtsanwalt von WWF Dachverband und Bürgerliste Sexten in der Causa. „Diese gilt bis zur Entscheidung des Gerichts im Hauptverfahren, das mit der Sachverhandlung vom 4. Dezember 2013 fortgesetzt und dem darauffolgenden Sachurteil abgeschlossen wird. Was derzeit insbesondere in Form der Betreiberdemonstration am Samstag 31. August passiert, ist nichts anderes als eine gezielte Manipulation der öffentlichen Meinung und zugleich – ja vor allem – eine Verhöhnung der Justiz“, so Benedikter.