Sexten. Leserbrief: Volksabstimmung!

von RA Dr.Martin Wenter, Bozen

Der Streit in Sexten zeigt es in allen Nuancen, unser Raumordnungsgesetz gehört verbessert. In seiner heutigen Fassung ermöglicht es jedem, insofern er ein Interesse und das nötige Kleingeld hat, die Realisierung eines jeden Projektes, mehrheitlich gewollt oder nicht, mittels Rekursen zu verhindern bzw. zu erschweren. Zum besseren Verständnis, der Richter entscheidet nicht über das Projekt selbst, sondern nur über die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Akten und Beschlüsse der öffentlichen Verwaltung. Es hängt also von einem schlecht gesetzten Beistrich, einem geistreichen Rekurs und vor allem von der momentanen geistigen Verfassung eines Richters ab, ob ein eventuell gewolltes und nützliches Projekt realisiert werden kann. Das darf und kann es nicht sein. In einer Demokratie sind Mehrheitsbeschlüsse von jedermann zu respektieren – ohne Ausnahme. Für alle größeren Projekte braucht es deshalb eine bindende Volksabstimmung, und bei Befürwortung soll die öffentliche Verwaltung nur Auflagen festlegen und kontrollieren. Eine solche Regelung gäbe einerseits Aufschluss darüber, ob das Projekt von der Mehrheit gewollt oder gebilligt wird, andererseits dem Unternehmer die notwendige Rechtssicherheit. Nicht Einzelne, Minderheiten oder Richter, sondern die Mehrheit der Bürger vor Ort soll sagen und entscheiden, was Sache ist.

Dolomiten, 30.08.2013

 

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