Fachplan für Aufstiegsanlagen und Skipisten liegt auf

Mitteilung des Amtes für Landesplanung, 07.11.2013

FACHPLAN AUFSTIEGSANLAGEN UND SKIPISTEN
Hinterlegung und Auslegung des neuen Planentwurfes
Beschluss der Landesregierung Nr. 1552 vom 14. Oktober 2013

Der Entwurf des neuen Fachplanes, wie von der Landesregierung mit obgenanntem Beschluss genehmigt, ist ausschließlich online unter folgender Internet-Adresse abrufbar:

http://www.provinz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/beschluesse-landesregierung.asp

Im Sinne des Artikels 12, Abs. 1 und 2 des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13 vom 11. August 1997 wird der Plan ab 11. November 2013 für die Dauer von 30 Tagen bei der Landesverwaltung und am Sitz der gebietsmäßig betroffenen Gemeinden Südtirols hinterlegt und für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme ausgelegt. Währen dieser Zeit kann jeder in den Plan Einsicht nehmen und Bemerkungen und Vorschläge zur Verbesserung des Planes bei den Gemeinden oder bei der Landesregierung einbringen.

Das etwaige Gutachten der Gemeinde zum Planentwurf muss vom Gemeinderat innerhalb der im Artikel 12, Abs. 3 des Landesraumord­nungsgesetzes vorgesehenen Frist von 60 Tagen beschlossen und diesem Amt innerhalb der darauf folgenden 30 Tage gemäß Abs. 4 übermittelt werden.

Beschluss Landesregierung 1552/2013 (PDF 680 KB)

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