PM Direkte Demokratie: Rekurs eingereicht

Rekurs gegen die Unzulässigkeitserklärung der Richterkommission zum Antrag auf Referendum eingereicht

Heute wurde der einstimmig vom 58köpfigen Promotorenkomitee beschlossene Rekurs gegen die Entscheidung, mit der die Richterkommission seinen Antrag auf Referendum gegen das SVP-Gesetz zur „Bürgerbeteiligung“ für unzulässig erklärt hat, beim Landesgericht eingereicht und eine Behandlung im Eilverfahren beantragt. Das Gericht wird darin ersucht, die Unterschriftenbögen als gültig anzuerkennen und dem Antrag des Promotorenkomitees auf Referendum stattzugeben.

Zur Erinnerung:

Das Promotorenkomitee hat am 4. Juli beim Landtagspräsidium einen Antrag auf bestätigendes/ablehnendes Referendum über das Landesgesetz eingereicht, das der Landtag Anfang Juni allein mit den Stimmen der SVP unerwartet verabschiedet hat. Dieses sollte das Landesgesetz, das seit 2005 Volksbegehren und Volksabstimmungen regelt, mit einer völlig anderen Regelung ersetzen, für die man sich an der bayerischen orientiert hat. Bezeichnenderweise hat es in Bayern in 60 Jahren nur 6 Volksabstimmungen gegeben und sind zig Versuche zu wichtigen Themen an den Hürden gescheitert.
Die Initiative für mehr Demokratie und mit ihr ca. 40 unterstützende Organisationen sind davon überzeugt und werden von internationalen Experten und Instituten darin bestätigt, dass es auf der Grundlage dieses SVP-Gesetzes in Südtirol keine Volksabstimmungen mehr geben würde. Deshalb streben sie mit dem Referendum eine Ablehnung durch die Stimmberechtigten an, um den Weg frei zu machen für das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie, das als Volksbegehren wieder auf den Tischen der Landtagsabgeordneten liegt. Dieses Referendum ist auf der Grundlage von Art. 47 des Autonomiestatutes möglich, weil mit diesem Gesetz wesentliche Elemente der demokratischen Ordnung unseres Landes bestimmt werden und darüber die direkte Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger gegeben sein muss.

In den Sommermonaten sind für das Referendum und das Volksbegehren knapp 18.000 Unterschriften gesammelt worden. Die verlangte Zahl von 8.000 Unterschriften ist allein schon in den Rathäusern abgegeben worden. Nachdem bekannt geworden war, dass die erforderliche Unterschriftenzahl erreicht worden ist, haben auch 9 Landtagsabgeordnete der SVP und, getrennt davon, 9 Landtagsabgeordnete der Opposition ebenfalls einen Antrag auf Referendum eingebracht.

Am 25. November hat eine, vom Gesetz vorgesehene, aus drei Richtern bestehende Kommission die Zulässigkeit der Anträge geprüft und im Unterschied zu den Anträgen der Landtagsabgeordneten jenen des Promotorenkomitees für unzulässig erklärt. Als Grund wurde angegebene, dass die Gewissheit fehlen würde, dass die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger gewusst hätten, wofür sie unterschreiben. Dies, weil nur auf der Umschlagseite des Bogens die Daten zum Antrag angegeben waren und die inneren Seiten ohne diese Umschlagseite verwendbar gewesen wären. Ein sog. Verbindungsstempel, der vom Landtagspräsidium zwischen den losen Seiten hätte angebracht werden können, hätte nach Aussage der Richterkommission dieses Problem vermieden.

Mit dem heute eingereichten Rekurs liegt nun die Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrages des Promotorenkomitees beim Landesgericht, das im Eilverfahren ein Urteil fällen muss, damit das Promotorenkomitee im Falle einer Annahme des Rekurses alle ihm zustehenden Rechte im Hinblick auf das Referendum wahrnehmen kann.
Da die Anträge der Landtagsabgeordneten auf Referendum von der Richterkommission für zulässig erklärt worden sind, findet das Referendum unabhängig von der Annahme oder Ablehnung des Rekurses auf jeden Fall am 9. Februar 2014 statt.

06.12.2013
Initiative für mehr Demokratie

 

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