TFA: Anfrage Baubeginn BBT

Sehr geehrte Frau Schirmer,

ist die Anfrage bezgl. Baubeginn Hauptstollen BBT irgendwann beantwortet worden?

Auszug aus Bundesauskunftspflichtgesetz in der geltenden Fassung:

§ 3. Auskünfte sind ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen. Kann aus besonderen Gründen diese Frist nicht eingehalten werden, so ist der Auskunftswerber jedenfalls zu verständigen.

§ 4. Wird eine Auskunft nicht erteilt, so ist auf Antrag des Auskunftswerbers hierüber ein Bescheid zu erlassen. Als Verfahrensordnung, nach der der Bescheid zu erlassen ist, gilt das AVG, sofern nicht für die Sache, in der Auskunft erteilt wird, ein anderes Verfahrensgesetz anzuwenden ist.

Falls ja, bitte schicken Sie mir die Antwort als pdf.

Wenn nein, bitte teilen Sie mir mit, warum oder woran es liegt bzw. ersuche ich, uns betreffend einer allfälligen Verweigerung der – aus unserer Sicht sehr einfachen Anfrage – einen Bescheid zu erlassen, da die Frist grundsätzlich bereits überschritten ist.

Das Antwortschreiben bzgl. der Vignettenpflicht auf der A12 Inntalautobahn Staatsgrenze bis Abfahrt Kufstein Süd haben wir erhalten.

 

Mit herzlichen Grüßen
Fritz Gurgiser

 

 

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