Wozu die Umweltverträglichkeitsprüfung ?

Die Umweltgutachten (UVP) werden nach reiner Willkür gehandhabt. Wenn für die Genehmigung als Vorwand nötig, wird alles in Richtung positives Gutachten gelenkt – siehe Ried. Ansonsten kommen den Politikern genauso negative Gutachten gelegen. Damit halten sie den Schein einer seriösen Überprüfung aufrecht. Für den Bau des Projektes spielt die UVP keine Rolle! So realisierten die Seilbahn AG‘s mit Zustimmung der Landesregierung eine ganze Reihe von Skipisten ungeachtet einer negativen UVP. Darunter die Rautpiste in Vierschach, bei der ein Murenabgang in der Vergangenheit große private und öffentliche Schäden angerichtet hat. Laut Presse kämpft der privat Geschädigte seit Jahren vor Gericht um Schadensersatz, und dies obwohl die Mure nachweislich durch die Skipiste verursacht wurde. Seilbahn AG und Landesregierung, welche die Piste trotz negativem Gutachten genehmigt hat, wollen davon nichts wissen!

Dürfen Seilbahnlobby und Politik alles? Müssen geschädigte Bürger jahrelang ihre Kraft und finanzielle Lasten für Gerichtsprozesse auf sich nehmen, um sich bei den „Mächtigen“ überhaupt Gehör zu verschaffen? Wo bleibt die Gerechtigkeit?

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